Pirmasens
Schuldenstreit: Brutale Pirmasenser lachen über Verletzungen der Opfer
Staatsanwalt Christian Bischoff hält es für nachgewiesen, dass sich die fünf Angeklagten – 40, 60, 20 und 19 Jahre alt – im Schuldenstreit der schweren und gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht haben. Die Angaben der Geschädigten, drei Männer zwischen 37 und 69 Jahren, seien glaubhaft, erklärte er am siebten Verhandlungstag des seit Februar laufenden Verfahrens vor dem Jugendschöffengericht in Pirmasens.
Bischoff fasste die Ereignisse so zusammen: Es sei um Schulden des 40-Jährigen bei dem 37-jährigen Lebensmittelhändler gegangen. Im Februar 2025 sei der mit Vater und Bruder zu dem Schuldner gegangen. Der 40-Jährige habe nicht zahlen wollen und stattdessen mit einem Messer herumgefuchtelt. Beim Gerangel um die Stichwaffe seien zwei Personen verletzt worden. Auf einen Anruf hin – wohl an den 60-Jährigen – sei dieser mit seinen drei mitangeklagten Söhnen erschienen. In kollektivem Zusammenwirken hätten die fünf Angeklagten mit Holzlatten und Eisenstangen auf die drei Geschädigten eingeschlagen. Dabei sei der 37-Jährige so schwer verletzt worden, dass seine Sehfähigkeit auf einem Auge nur noch fünf Prozent betrage. Das verwirkliche den Tatbestand der schweren Körperverletzung.
Keine Widersprüche in den Opfer-Aussagen
Das Tatgeschehen werde durch das vor Gericht gezeigte Video gestützt, und die Geschädigten hätten das Kerngeschehen bei der Polizei und vor Gericht konstant erzählt, sagte der Staatsanwalt. Es gebe keine Gegenbeweise. Die Aussagen der drei Geschädigten seien unwidersprochen geblieben. Die Angeklagten schweigen zu den Vorwürfen.
Der Staatsanwalt weiter: Die Angaben der Ehefrau des 40-jährigen Angeklagten und der beiden Hausbewohner widersprechen sich. Laut Ehefrau soll sich das Gerangel um das Messer im Hausflur zugetragen haben, und sie will es dort in den Sperrmüll geworfen haben. Die andere Zeugin sprach von einem Streit auf der Straße, und der 40-Jährige habe zwei Gruppen getrennt. Die soll es laut Ehefrau aber gar nicht gegeben haben.
Hohe Gefährlichkeit der Tat festgestellt
Staatsanwalt Bischoff ging von einer „sukzessiven Mittäterschaft“ der Angeklagten aus. Dabei sei es gleichgültig, wer wen und womit geschlagen habe. Es gebe keine Hinweise, dass die drei Geschädigten in aggressiver Weise aufgetreten seien. „Die Tatbegehung zeigt eine hohe Brutalität und Gefährlichkeit: zu fünft auf drei Personen.“ Das sei strafschärfend zu berücksichtigen, betonte Bischoff. Er forderte für die beiden älteren Angeklagten jeweils eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, die nach dem Gesetz nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.
Hinsichtlich der drei Heranwachsenden wies der Staatsanwalt darauf hin, dass es ihnen gegenüber zu keiner Provokation gekommen sei und sie – auf Zuruf – sofort gewaltbereit gewesen seien. Die Schwere der Tat und der Schuld gebiete es, eine Jugendstrafe gegen sie zu verhängen. Ihr sozialer Hintergrund – sie sind in Ausbildung oder streben eine an – sei aber positiv. Für die drei jungen Angeklagten forderte der Staatsanwalt je eine Jugendstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung. Die Höhe einer Geldauflage stellte er ins Ermessen des Gerichts.
Angeklagte leben von staatlichen Mitteln
Rechtsanwalt Johannes Berg, der die 37- und 42-jährigen geschädigten Nebenkläger vertritt, fügte an, dass eine fahrlässige Verursachung der schweren Folgen für eine Mittäterschaft ausreiche. Es habe auch keine „gegenwärtige Notwehrlage“ vorgelegen. Berg wies darauf hin, dass der 37-Jährige es verstanden habe, sich in Deutschland selbstständig zu machen, und die Sprache erlernt habe, wohingegen die beiden älteren Angeklagten von staatlichen Mitteln leben. Berg kreidete es den Angeklagten schwer an, dass diese keine Einsicht in das Unrecht der Tat zeigten und sogar mit Lachen auf die schweren Verletzungen des Händlers reagiert hätten. Zudem wies er auf die erheblichen wirtschaftlichen Einbußen des 37-Jährigen hin, der infolge seiner Verletzungen seinen Laden aufgeben musste. Der Nebenklagevertreter forderte für die beiden älteren Angeklagten je drei Jahre Gefängnis und für die drei jüngeren je zwei Jahre Jugendstrafe.
Der Nebenklagevertreter des 69-jährigen Geschädigten, Rechtsanwalt Andreas Meuthen, schloss sich diesen Anträgen an. Auch er betonte, dass die Angeklagten mit ihrem Grinsen während der Verhandlung den nötigen Respekt hätten vermissen lassen. Sein Mandant sei entwürdigt, geschlagen und misshandelt worden und habe Angst, unter Menschen zu gehen.
Fortsetzung
Die Verhandlung wird am Mittwoch, 27. Mai, um 10 Uhr fortgesetzt. Im Saal 27 des Jugendschöffengerichts Pirmasens am Amtsgericht halten die Verteidiger ihre Plädoyers. Eventuell wird auch das Urteil gesprochen.