Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Schadenersatz von Biontech wegen Impfung: Warum ein Pfälzer wieder gute Chancen sieht

Nach einer Coronaimpfung sei der Pirmasenser Guido Frey gesundheitlich beeinträchtigt gewesen.
Nach einer Coronaimpfung sei der Pirmasenser Guido Frey gesundheitlich beeinträchtigt gewesen.

Guido Frey gibt nicht auf. Im Juli war seine Klage auf Schadenersatz gegen den Impfstoffhersteller Biontech vorm Landgericht Zweibrücken abgewiesen worden. Jetzt geht er in Berufung. Freys Anwälte vertrauen auf eine „sensationelle Enthüllung“.

Der Pirmasenser Guido Frey fordert vom Mainzer Impfstoffhersteller Biontech ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro nebst Zinsen, weil er nach einer Corona-Impfung im August 2021 einen gesundheitlichen Zusammenbruch erlitten habe. „Ich war teilweise weggetreten, nicht bei Bewusstsein. Ich habe gefühlt, dass ich nahe am Exitus war.“ Zu hoher Blutdruck, zu hoher Puls, schwere Depressionen, Angstzustände, Panikattacken. „So etwas hatte ich noch nie im Leben davor“, schilderte Frey der RHEINPFALZ seine körperlichen Reaktionen auf die Corona-Impfung.

Nur: War es tatsächlich und eindeutig der Biontech-Impfstoff, der ihn so krank machte? Nein, urteilte die 1. Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken am 5. Juli 2024. Es sei in dem Gerichtsverfahren kein konkreter Zusammenhang zwischen dem verabreichten Impfstoff und den behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgezeigt worden. Die Kammer äußerte sogar erhebliche Zweifel, dass der Pirmasenser überhaupt an allen Beeinträchtigungen gelitten habe, die seine Anwälte in ihren Schriftsätzen beschrieben haben. Weil die Kammer zudem von einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis der Corona-Impfung ausging, wies sie die Klage Freys gegen Biontech ab.

„In der Medizin gibt es keine 100 Prozent“

Der Kläger sieht die Sachlage naturgemäß anders. Die Kausalität zu beweisen, ob also die Impfung zu den Nebenwirkungen geführt hat, das werde wohl nur ein Sachverständiger leisten können. „In der Medizin gibt es keine 100 Prozent“, sagt Frey. Ein Experte könne nur mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ eine Aussage treffen. Wenn ein Gericht diese sehen würde, käme es allerdings zur Beweislastumkehr, dann müsse Biontech beweisen, dass die Impfung nicht zu den Nebenwirkungen geführt habe. „Was ebenfalls ziemlich schwer wäre“, weiß der Pirmasenser.

In einer Nachbetrachtung des Urteils des Landgerichts bezweifelt Frey auch das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfung. Der Nutzen sei seines Wissens nach nie in Studien nach Beginn der Impfung bewiesen worden. „Anfangs hieß es, dass man selbst vor Ansteckung geschützt ist und ein Fremdschutz für Dritte besteht. Dann wurde zugegeben, dass nie ein Fremdschutz bestand. Nachdem sich immer mehr Menschen ansteckten, wurde relativiert, dass man sich jetzt trotzdem anstecken kann, aber man sei vor schweren Verläufen geschützt“, sagt Frey. Zudem bestehe bei den gemeldeten Nebenwirkungen eine erhebliche Untererfassung, da die Ärzte größtenteils die Nebenwirkungen nicht gemeldet hätten, obwohl sie nach dem Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet seien. Insofern könne niemand ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis beweisen, da die Datengrundlage dazu fehle, meint er.

Weitere Personen durch gleiche Charge geschädigt?

Aber mittlerweile sei eine „kleine Sensation“ passiert, sagen Frey und seine Anwälte. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) habe im November überraschend eine Liste sämtlicher Verdachtsmeldungen zu Corona-Impfstoffen veröffentlicht. Das PEI überwacht die Impfstoffentwicklung und erteilt die Genehmigung für klinische Prüfungen von Impfstoffen. Zudem sammelt es nach der Zulassung von Impfstoffen und Arzneimitteln Berichte zu Verdachtsmeldungen unerwünschter Nebenwirkungen.

Aus der Liste ergebe sich, so Freys Düsseldorfer Anwaltskanzlei Rogert und Ulbrich, dass bestimmte Chargen des Impfstoffs sehr viel häufiger zu gesundheitlichen Schäden geführt hätten als andere Chargen. „Prozesstaktisch ist dies ein Vorteil, da der Vortrag chargenabhängiger Schäden unstreitig wird und nun offiziell die Daten des Paul-Ehrlich-Instituts genutzt werden können“, hofft Frey auf eine Wende in seinem Fall. Denn jetzt müsse das Nutzen-Risiko-Verhältnis chargenbezogen erfolgen. „Meine Charge FC1440 hat 4754 Meldungen, mein Anwalt hat dazu 24 Mandanten, die schwer geschädigt wurden“, sagt Frey. Er weist aber darauf hin, dass alle schadträchtigen Chargen fast ausnahmslos aus dem Jahr 2021 stammten. Damit verjährten die Ansprüche der Betroffenen am 31. Dezember 2024.

Seine Klage gegen Biontech geht derweil ihren Weg in die Berufung. Die Anwälte des Mainzer Unternehmens hätten eine Fristverlängerung bis 23. Dezember beantragt. „Es wird sich also wohl erst nächstes Jahr etwas tun“, hofft er auf bessere Chancen beim Oberlandesgericht Zweibrücken.

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