Pirmasens Richter schickt Schläger ins Gefängnis

Keine Chance für eine nochmalige Bewährungsstrafe sah das Jugendschöffengericht im Fall eines zur Tatzeit 20-jährigen Straßenbauarbeiters aus Pirmasens. Unter Einbeziehung einer Vorverurteilung wurde der mehrfach vorbestrafte Mann wegen vorsätzlicher und fahrlässiger gefährlicher Körperverletzung gestern zu einer Einheitsjugendstrafe von 22 Monaten verurteilt.

„Irgendwann ist Schluss. Die Grenze ist jetzt erreicht“, hielt der Vorsitzende Richter Mark Edrich dem ledigen Angeklagten in der Urteilsbegründung vor. Schädliche Neigungen seien bei ihm unverkennbar. Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit seien nicht gegeben. Er könne vielmehr von Glück sagen, dass kein größerer Schaden entstanden war, meinte der Richter. Was war geschehen? Am Abend des 27. Dezember 2013 war der Angeklagte auf einem Grillabend, in dessen Verlauf er bereits kräftig dem Alkohol zusprach. Im Laufe der Nacht begab er sich zur Diskothek „Spirit“, wo er zur vorgerückten Stunde seine Exfreundin traf. Nach einer lautstarken Auseinandersetzung wurde er vom Sicherheitspersonal aus dem Lokal verwiesen. Vor der Tür legte er sich mit den Sicherheitskräften an und versetzte einem 31-jährigen Mann einen Faustschlag gegen den Hals. Verfolgt von den Türstehern, die sichergehen wollten, dass er das Gelände verließ, begab er sich zunächst in Richtung Straße. Als mehrere Leute aus einem Auto ausstiegen, waren beide Personen abgelenkt. Bewaffnet mit einem Messer, das er in einer Scheide griffbereit um den Hals hängen hatte, versetzte der Angeklagte einem 42-jährigen Mann einen Schlag zum Kinn, wobei dieser eine Schnittwunde erlitt und zu Boden stürzte. Beim Versuch aufzustehen wurde er vom Angeklagten erneut angegriffen. Sein Kollege, der sich dazwischen warf, erhielt einen Stich in den Oberschenkel. „Wenn ich betrunken bin, werde ich aggressiv“, räumte der Angeklagte ein. Er könne sich nur noch an den Verweis aus dem Lokal erinnern, an den angeklagten Sachverhalt habe er keine Erinnerung. Eine Blutprobe hatte einen Blutalkoholgehalt von 1,95 Promille ergeben. „Den Schlag zum Kinn habe ich zunächst als Faustschlag wahrgenommen. Erst danach sah ich das Messer in der Hand und habe meinen Kollegen durch Zuruf darauf aufmerksam gemacht“, erklärte der 42-jährige Türsteher. Beim Aufstehen habe der Angeklagte eine Ausholbewegung mit dem Messer gemacht, um erneut auf ihn einzustechen. Sein Kollege sei dazwischen gesprungen und von einem Stich in den Oberschenkel getroffen worden. Beide mussten wegen Stich- und Schnittverletzungen ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das Messer, das der Angeklagte nach der Tat weggeworfen hatte, wurde am nächsten Tag aufgefunden. „Wenn er klar ist, kann man sich eine solche Handlung beim Angeklagten nicht vorstellen“, führte die seit 2011 tätige Bewährungshelferin aus. Sie schloss weitere Straftaten nicht aus, falls der Angeklagte nicht von seiner Alkoholsucht und den Drogenproblemen loskomme. Von einem zweifachen Bewährungsbruch sprach die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. In fünf Fällen sei er seit 2008 auffällig geworden, davon überwiegend mit Körperverletzungsdelikten. Die Alkoholisierung zur Tatzeit gehe weit über das übliche Maß hinaus. Dennoch liege keine verminderte Schuldfähigkeit vor. Der Angeklagte habe ein großes Gewaltpotenzial an den Tag gelegt. Eine Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten sei angemessen. Rechtsanwalt Heinz Köller räumte ein, dass der Angeklagte zu bestrafen sei. Aufgrund des Alkoholgenusses, der sich zur Tatzeit auf 2,4 Promille hochrechnen lasse, müsse jedoch von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen werden. Alle Anzeichen für eine soziale Integration lägen vor. Eine Bewährungsstrafe von 20 Monaten sei ausreichend. (khei)

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