Pirmasens / Ludwigswinkel RHEINPFALZ Plus Artikel Raserunfall: Warum die Beifahrerin die rasante Fahrt filmte

Die Rechtskurve am Braunsberg am 10. September 2023, nach der es zum tödlichen Zusammenstoß kam.
Die Rechtskurve am Braunsberg am 10. September 2023, nach der es zum tödlichen Zusammenstoß kam.

Im September 2023 sind zwei Menschen bei einem Unfall gestorben. Die Beifahrerin des Unfallverursachers stand jetzt vor Gericht. Hatte sie ihn zum Rasen angestachelt?

Hat die Beifahrerin des Südwestpfälzers, der mit seinem Audi RS 5 Coupe im September 2023 zwischen Lemberg und Ludwigswinkel einen Unfall mit zwei Todesopfern verursacht hat, den Fahrer mit dem Filmen der Fahrt ermutigt, die Grenzen seines Wagens auf der kurvenreichen Waldstrecke auszutesten? Und hat sie bei ihrer Vernehmung bei der Polizei gelogen, als es um das Filmen ging? Diese Fragen waren am Montag Gegenstand des Prozesses vor dem Jugendgericht des Pirmasenser Amtsgerichts.

Die mittlerweile 21-jährige Pirmasenserin war am 10. September Beifahrerin in dem Sportwagen, der mit hoher Geschwindigkeit zwischen Lemberg und Ludwigswinkel unterwegs war und auf dem Braunsberg nach einer Rechtskurve einen Unfall mit zwei Todesopfern auslöste. Sie hatte damals mit ihrem Handy die Fahrt gefilmt. Einen Teil der Videos hat sie während der Fahrt auf der Social-Media-Plattform Snapchat veröffentlicht. Die Videos wurden im Dezember 2024 beim Strafverfahren gegen den Fahrer im Gerichtssaal des Zweibrücker Landgerichts gezeigt. Das letzte endet mit der Auslösung der Airbags, als der Audi einen entgegenkommenden Mazda rammte. 12,8 Sekunden vor dem Aufprall war der Wagen mit Tempo 231 unterwegs.

Keine Mitteilung, dass sie filmt

In einem Video ist zu Beginn die junge Frau zu hören, wie sie etwas zum Fahrer sagt. Das Gesagte ist nur schwer zu verstehen. Danach beschleunigt der Fahrer seinen Wagen aus dem Stand auf mehr als 190 Stundenkilometer. Vor dem Landgericht wurde das Gesagte als Mitteilung an den Fahrer gewertet, dass die junge Frau die Fahrt mit dem Handy filmen werde. Dem widersprach die Angeklagte jetzt schriftlich, sie habe den Fahrer nicht informiert, dass sie mit dem Handy filme. Sie habe nicht „ich dreh’“ gesagt, was als Hinweis auf das Filmen gedeutet werden könnte. Sie habe vielmehr „du bisch uff D“ gesagt und damit die Position des Wahlhebels der Automatikschaltung angesprochen. „Sie hat aus altersentsprechenden Gründen gefilmt“, erklärte Verteidiger Christian Zinzow das Verhalten und führte an, dass junge Leute heute alles Mögliche filmen und posten würden. „Das war keine Unterstützungshandlung“, sagte er, es habe der jungen Frau „völlig ferngelegen, diese Fahrweise zu unterstützen und den Fahrer zu motivieren.“

Auf Nachfrage von Jugendrichterin Kathrin Krieger räumte die junge Frau ein, dass sie aus der Fahrt und den Folgen gelernt habe. Sie steige nicht mehr zu jedem ins Auto und filme auch nicht mehr alles. Außerdem spreche sie viermal im Jahr mit Jugendlichen über das, was ihr widerfahren ist. Die 21-Jährige ist Schülerin, steht vor dem Abitur und lebt mittlerweile in einer eigenen Wohnung, sie hat eine positive Sozialprognose. Das erkannte Jugendrichterin Kathrin Krieger an und schlug eine Einstellung des Verfahrens vor. Dem stimmte die Staatsanwaltschaft mit einer kleinen Auflage zu. Wenn die junge Frau bis zum 31. März 150 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege in Zweibrücken bezahlt, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

Revisionsprozess um Unfall beginnt im April

Im April wird die 21-Jährige erneut zur tödlichen Fahrt aussagen, dann startet am Landgericht Zweibrücken der zweite Prozess gegen den mittlerweile 29-jährigen Audifahrer. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 20. Dezember 2024 wegen Rechtsfehlern aufgehoben. Damals war der Audifahrer zu dreieinhab Jahren Haft verurteilt worden.

Die junge Frau war in der Zwischenzeit zivilrechtlich gegen den Mann vorgegangen und erhielt ein Schmerzensgeld. Sie erlitt bei dem Unfall einen Schlüsselbeinbruch und weitere Verletzungen, die sie noch heute einschränken.

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