Pirmasens Prozess: Waghalsiges Fahrmanöver als Kurzschlussreaktion

Eigentlich habe ein 25-jähriger Mann Anfang März nur eine Probefahrt mit seinem Audi machen wollen, um zu sehen, ob nun alle Fehler behoben seien. Denn das Auto habe er repariert gehabt und verkaufen wollen, erzählte der Mann zu den Hintergründen. Von der Husterhöhe habe er nach Rodalben fahren wollen. Plötzlich sei ein Polizeiauto hinter ihm gefahren und er sei in Panik geraten. Denn das Kurzzeitkennzeichen seines Audi sei abgelaufen gewesen und er habe sich in der verlängerten Führerschein-Probezeit befunden. Deshalb habe er Angst gehabt, den Führerschein zu verlieren und in der Folge auch seine Arbeit, denn er brauche diesen im Job.
Ein Polizeibeamter berichtete, der Angeklagte habe immer weiter beschleunigt. In der Virginia Avenue sei er falsch herum in den zweiten Kreisel eingefahren, so dass Autos, die in den Kreisel einfahren wollten, hätten abbremsen müssen. Über die Sperrfläche sei der Mann dann die Bärenhalde hinunter nach Rodalben und habe zwei Fahrzeuge überholt. Trotz Blaulicht und Martinshorn hätten sie den Audi aus den Augen verloren. Wegen dessen riskanter Fahrweise mit überhöhter Geschwindigkeit hätten sie die Verfolgung abgebrochen, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
Nur knapp an einem Unfall vorbeigeschrammt
Ein Polizist, der privat unterwegs war, berichtete, der Audi habe ihn überholt und sei dann dicht auf das vorausfahrende Auto aufgefahren. In einer unübersichtlichen Kurve habe der Audi einen SUV überholt und dabei die Gegenfahrbahn benutzt. Der SUV-Fahrer habe nur knapp einen Unfall vermeiden können. Er habe seinen Wagen nur noch nach rechts herüberziehen können, sonst hätte es „gerappelt“, sagte der 65-jährige SUV-Fahrer. Den Hang sei er aber nicht hochgefahren, betonte er.
Die Richterin verurteilte den 25-Jährigen wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 40 Euro, also zu 2000 Euro. Außerdem darf er fünf Monate kein Kraftfahrzeug fahren. Den Vorwurf, dass der Mann ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen gefahren wäre, sah das Gericht hingegen nicht als bewiesen an. Es sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagte bis ans Limit dessen beschleunigt habe, was sein Auto hergebe. Zur gefahrenen Geschwindigkeit konnten die Zeugen keine Angaben machen. Von einer Entziehung der Fahrerlaubnis sah das Gericht mit Rücksicht auf den Job des Mannes ab. Offen ist jedoch, wie Führerscheinstelle und Arbeitgeber reagieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.