Pirmasens Prozess: Ex-Freundin belästigt und beim Arbeitgeber schlecht gemacht

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Zwischen Oktober vergangenen Jahres und Januar dieses Jahres hat ein 47-jähriger Pirmasenser seiner Ex-Freundin, mit der er zwei gemeinsame Kinder hat, übel mitgespielt. Der Mann hat die Frau sogar bei ihrem Arbeitgeber falsch bezichtigt. Dafür verurteilte ihn das Amtsgericht Pirmasens am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe.

Am 27. Oktober bezeichnete der Mann seine „Ex“ über Whatsapp als „Schlampe“ und drohte, dass etwas passieren werde, wenn er sie mit ihrem „Neuen“ treffe. Am 26. und 27. November beschimpfte er die Frau erneut über Whatsapp. Drei Tage später sendete er ihr 24 Sprachnachrichten mit ehrverletzenden Äußerungen.

Zwischen Dezember 2021 und Januar 2022 schickte er ihr erneut beleidigende Sprach- und Videonachrichten. Außerdem äußerte er, er würde so lange weiter machen, bis ihr Hals nachgeben würde. Dazu schickte er ihr das Foto eines Schlachtermessers. In Folge dieses Vorgangs erwirkte die Geschädigte beim Familiengericht eine Gewaltschutzverfügung, die es dem Angeklagten verbot, mit ihr in Kontakt zu treten. Es nützte nichts. Kaum war das Kontaktverbot zugestellt, teilte der Mann der Frau mit, dass ihn die Verfügung nicht interessiere und drohte: „Deinen Neuen stech’ ich ab und nehm ihn mit ins Grab.“

Kurz darauf behauptete er gegenüber dem Arbeitgeber seiner Ex-Partnerin, diese schlafe mit jedem Mitarbeiter und bestehle sie. Außerdem schrieb er Kommentare auf der Webseite ihrer Arbeitsstelle: Die Frau habe ein paar Mal das Konto leer geräumt, sie beklaue die Einrichtung und manchmal auch die Patienten. Am Folgetag sendete er der Geschädigten trotz Kontaktverbots erneut zahlreiche Nachrichten über Whatsapp.

Der Angeklagte räumte die Taten über seinen Verteidiger ein, so dass die Geschädigte nicht auszusagen brauchte. 14 Jahre hätten der Mann und die Geschädigte zusammengelebt. 2019 hätten sie sich getrennt, worunter der 47-Jährige sehr gelitten habe, sagte der Verteidiger. Sein Mandant leide unter einer emotionalen, instabilen Persönlichkeitsstörung mit depressiven Schüben und habe verschiedene Drogen und Alkohol konsumiert. Inzwischen habe er aber eine Therapie gemacht, sei medikamentös eingestellt und bereue die Taten.

Einschlägige Vorstrafen

Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Beleidigung in fünf Fällen, Nötigung, Bedrohung, übler Nachrede in zwei Fällen und zweimaligen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. Dabei billigte ihm das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit bei den Taten zu. Straferhöhend wirkten hingegen seine einschlägigen Vorstrafen.

Als Auflage muss er wahlweise 800 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege zahlen oder 160 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Außerdem muss er weitere vier Monate an einem Training gegen häusliche Gewalt und für ein Jahr an monatlichen Drogenberatungsgesprächen teilnehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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