Pirmasens Prozess: Angeklagt wegen Kleinigkeiten, aber ziemlich vielen

strafprozessordnung_dpa

Weil er im Frühling und Sommer 2020 mehrere Straftaten begangen haben soll, muss sich ein 21-Jähriger vor dem Schöffengericht Pirmasens verantworten. Das meiste sind Kleinigkeiten, davon aber ziemlich viele.

Siebenmal soll er laut Anklage Minderjährigen Drogen gegeben haben. Am Donnerstag berichteten drei zwölf- bis 15-jährige Schüler, dass der junge Mann ihnen und anderen mehrmals in einem Park und einem Parkhaus in der Wiesen-/Schäferstraße einen Joint angeboten und ihn herumgereicht habe. Es sei nicht nur Tabak darin gewesen, das habe man durch das Papier gesehen, und es habe „anders gerochen“. Ihnen sei davon „komisch“ oder „schwindelig“ geworden, erzählten sie. Ein Junge gab an, der Mann habe ihm drei- oder viermal Haschisch verkauft und einem anderen Jugendlichen Amphetamin. Der Mann habe gewusst, dass sie minderjährig sind. Einen Teil der Vorwürfe räumte der Angeklagte ein.

Bei einer Polizeikontrolle soll er zwei Cannabis-Joints bei sich gehabt haben. Der 21-Jährige behauptete, es sei nur Tabak darin gewesen, aber keine Drogen. Da die Inhaltsstoffe nicht chemisch untersucht wurden, stellte das Gericht dieses Verfahren ein. Einmal soll er in einem Keller in der Winzler Straße übernachtet haben. Die Polizei stellte ihn „am Hinterausgang um die Ecke“. Eine Matratze und einen verschmutzten Kochtopf fanden die Beamten im Keller. Es blieb aber offen, wem sie gehören. Der Angeklagte bestritt, dort übernachtet zu haben.

Glasscheibe eingetreten, um sich Jacke zu holen

Zweimal soll er sich unberechtigt auf einer Terrasse in der Bogenstraße aufgehalten haben. Der 21-Jährige bestritt aber, jemandem den Mittelfinger gezeigt zu haben, als er aufgefordert wurde zu gehen. Außerdem soll er am Exerzierplatz eine Glasscheibe in einer Wohnungstür eingetreten haben, um sich seine Jacke zu holen, die er dort vergessen haben will. Der Wohnungsinhaber befand sich im Krankenhaus und konnte deshalb die Tür nicht öffnen. Der Angeklagte behauptete vor Gericht, die Glasscheibe sei bereits zerbrochen gewesen.

Zudem wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, einem anderen einen Faustschlag ins Genick versetzt zu haben. Der 21-Jährige räumte ein, dass es eine Auseinandersetzung gegeben habe, bestritt aber, jemanden niedergeschlagen zu haben. Schließlich soll er im Oktober einen Einkaufsmarkt in der Wiesenstraße betreten haben, obwohl er dort Hausverbot hatte. Er habe etwas kaufen wollen, war die Begründung des Angeklagten.

Die Verhandlung wird am 6. April fortgesetzt.

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