Pirmasens Positive Entwicklung bewahrt 35-Jährigen vor Gefängnis

dpa_gericht

Wegen Widerstands gegen Polizeibeamte, versuchter Körperverletzung und Beleidigung hat das Amtsgericht Pirmasens am Montag einen Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt – aber nur dank seiner ungewöhnlichen, positiven Entwicklung.

Im September 2023 hatte der 35-jährige Angeklagte im Pirmasenser Bahnhofsbereich eine lautstarke Auseinandersetzung mit seiner Ex-Freundin. Die Polizei wurde verständigt. Die fand das Pärchen und wollte die Personalien des Angeklagten feststellen. Der habe sich aber verweigert und weggehen wollen, berichtete ein Polizeibeamter. Er habe schließlich den Mann am Arm gefasst und auf die Motorhaube gedrückt. Der habe sich dagegen gewehrt und auch versucht, nach hinten gegen die Beamten zu treten, habe aber nicht getroffen. Schließlich sei es aber gelungen, den Mann zu fixieren und zu fesseln. Während des Einsatzes soll er die Polizisten mehrfach beleidigt haben. Ein Atemalkoholtest ergab 1,3 Promille bei dem 35-Jährigen.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, er sei stark alkoholisiert gewesen und habe auch Amphetamin und THC intus gehabt. Er habe damals nicht verstanden, warum die Polizei auf ihn zukomme. Er habe gedacht, es sei nicht rechtens. Deshalb habe er sich gewehrt. Er wisse jetzt, warum es passiert sei. Er erinnere sich aber nicht, dass er nach hinten getreten und die Beamten beleidigt habe.

Suchttherapie erfolgreich

Außerdem war der Mann angeklagt, im November seine damalige Freundin am Bein von einer Eckbank gezogen zu haben, so dass sie auf den Hinterkopf fiel. Der Angeklagte verteidigte sich damit, dass sie sich gestritten hätten und die Frau nach ihm getreten habe. Das bestätigte seine Ex-Freundin. Als sie nach Hause gekommen sei, habe der Angeklagte geschlafen. Sie sei böse geworden und es habe Krach gegeben, weil sie erfahren hatte, dass er eine neue Freundin hat. Sie habe ihm ins Gesicht geschlagen und auch versucht, ihn zu treten. Er habe sich nur verteidigt, sagte sie.

Dieses Verfahren stellte das Gericht ein. Aber wegen seines Verhaltens gegenüber den Polizeibeamten erhielt er eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Als Auflage muss der 35-Jährige 200 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten, für ein Jahr an monatlichen Drogenberatungsgesprächen teilnehmen und er erhält einen Bewährungshelfer. Das Gericht hielt ihm zugute, dass er geständig und einsichtig ist. Und er habe „seinem Leben eine Wende gegeben, wie wir sie selten erleben“, erläuterte die Richterin. Deshalb wolle sie ihm eine Chance geben, es in Zukunft besser zu machen, obwohl er zur Tatzeit unter zweifacher einschlägiger Bewährung gestanden habe.

Seine Bewährungshelferin hatte von anfänglichen Problemen berichtet. Aber eine Suchttherapie – es war eine Auflage des Gerichts – habe er entschlossen umgesetzt und erfolgreich durchgezogen. „Es ist eine beachtliche Entwicklung zu sehen“, betonte die Bewährungshelferin. Das honorierte das Gericht. Der 35-Jährige nahm das Urteil an.

x