Pirmasens Peter Kaiser: Alle Mitarbeiter-Klagen abgewiesen

Das gibt es nicht mehr: Elegante Damenschuhe aus Pirmasenser Produktion.
Das gibt es nicht mehr: Elegante Damenschuhe aus Pirmasenser Produktion.

Aus juristischer Sicht ist seit Dienstag ein Kapitel um das Ende der Peter Kaiser Schuhfabrik beendet. Alle Klagen, die gekündigte Mitarbeiter angestrengt hatten, sind nun in erster Instanz gescheitert. Doch es geht weiter.

Von Mechthild Treusch

16 Verfahren standen am Dienstag auf dem Terminplan der Pirmasenser Kammer des Arbeitsgerichtes Kaiserslautern. Es waren die letzten zu verhandelnden Klagen ehemaliger Mitarbeiter des insolventen Damenschuhherstellers, der Ende Januar allen Beschäftigen gekündigt hatte und seitdem abgewickelt wird, ebenso wie die eigene Verkaufsgesellschaft Retail GmbH. Die 16 Klagen wurden wie die vorherigen abgewiesen, auch wenn das Arbeitsgericht vereinzelt Grenzfälle ausgemacht hat.

Über 200 Menschen verloren ihren Arbeitsplatz, über 100 klagten dagegen. Der Großteil ging gegen die Kündigung durch die damalige Peter Kaiser Schuhfabrik GmbH vor, insbesondere mit Blick auf mögliche Formfehler. Etwa 30 ehemalige Mitarbeiter klagten – zum Teil zusätzlich – gegen die neu gegründete Peter Kaiser Operations GmbH. Diese führt seit März die Marke fort, vertreibt und verkauft die Damenschuhe, produziert sie allerdings nicht mehr in Pirmasens. Für viele Ehemalige eine bittere Sache: Sie glauben, dass Teile des alten Unternehmens nun einfach unter neuem Namen weiterlaufen – also als sogenannter Betriebsübergang, der auch eine Übernahme bestehender Arbeitsverträge zur Folge hätte.

Abgrenzbare Einheit ist Voraussetzung

Dass dies zumindest für den Produktionsbereich nicht anzunehmen ist, bekräftigte der Vorsitzende Richter am Dienstag erneut mit Blick auf die stillgelegte Produktion. Allenfalls könne der Übergang eines Betriebsteils in Frage kommen, etwa für Bereiche wie Verkauf, Entwicklung, Buchhaltung, Vertrieb. Dies setze aber voraus, dass es sich um klar abgrenzbare wirtschaftliche Einheiten gehandelt habe, die der Erwerber in diesen Strukturen fortführe. Kriterien könnten da etwa bestimmte Mitarbeiter oder Maschinen sein, die weiter eingesetzt würden. Wenn Einzelne neu eingestellt würden, genügt das aber nicht.

Für eine derartige Fortführung gibt es aus Sicht des Gerichts nach wie vor keine klaren Belege von Klägerseite. Beim Bereich Entwicklung fehle etwa schon die klare Annahme, dass es sich früher um einen abgrenzbaren Betriebsteil gehandelt habe. Und die neue GmbH habe diesen Bereich nach eigenen Angaben fremdvergeben.

Tätigkeitsfelder fremd vergeben

Die neue Gesellschaft arbeite in neuen Strukturen, ergänzte der Anwalt der Peter Kaiser Operations GmbH. Als Beispiel führte er den Online-Shop an, der zuvor mit den Läden zur ebenfalls insolventen Verkaufsgesellschaft Peter Kaiser Retail GmbH gehörte und später von der neuen Gesellschaft übernommen wurde. Dieser bestehe nicht mehr in der alten Form. Ausgelagert ist beispielsweise auch die Logistik.

Grenzfälle sieht das Gericht allerdings auch. Beispielsweise bei einer Klägerin, die bereits vor dem Insolvenzantrag teilweise für die Retail GmbH gearbeitet hat und nach dem 1. März dann für die neue GmbH. Hier spielt es – neben der Frage eines eventuellen Teilüberganges – auch eine Rolle, welchem Betriebsteil die Frau zuvor überhaupt zugeordnet war, wie es also im Arbeitsvertrag formuliert und wo ihr Haupteinsatzgebiet war.

Berufungen bereits eingegangen

Dass die nächste Instanz, das Landesarbeitsgericht in Mainz, in einem Grenzfall manches anders sehen könne, schließt der Vorsitzende Richter nicht aus. Ob sich die Mainzer damit beschäftigen werden, ist noch offen; erst wird das schriftliche Urteil zugestellt. Klar ist aber schon, dass das Landesarbeitsgericht sich mit Peter Kaiser befassen muss: Etwa 30 Berufungen aus den Verfahren gegen die alte Schuhfabrik sind bereits eingegangen.

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