Pirmasens Obduktion: Am Rheinufer gefundene 15-Jährige war massiver Gewalt ausgesetzt
Die 15-jährige Schülerin, die vor einer Woche am Rheinufer bei Worms tot aufgefunden wurde, ist ertrunken. Die Obduktion ergab jedoch auch, dass sie davor massiver Gewalt ausgesetzt war. Der Vater des Opfers hat die Mutter in einer Vernehmung belastet.
Die aus Afghanistan stammende Familie lebte in Pirmasens, wobei der 39-jährige Vater inzwischen von der 34-jährigen Mutter und der Tochter getrennt wohnte. Laut der Mainzer Staatsanwaltschaft, die wegen des Fundorts der Leiche die Ermittlungen übernommen hat, wurden beide Elternteile vernommen. Beide haben sich laut Oberstaatsanwalt Alexander Fassel zu den Vorwürfen geäußert. Weitere Details wollte Fassel wegen des noch frühen Ermittlungsstadiums nicht nennen.
Hämatome an Armen und Beinen
Die Obduktion hat allerdings ergeben, dass die 15-jährige Schülerin durch Ertrinken ums Leben gekommen ist und zudem Einblutungen sowie Hämatome am Körper des Mädchens gefunden wurden, wie Fassel mitteilt. Die Einblutungen wurden an der Halsmuskulatur und die Hämatome am Oberkörper sowie den Extremitäten, also an Beinen und Armen, gefunden. Einblutungen an der Halsmuskulatur werden von Rechtsmedizinern in der Regel als Hinweis auf Würgen des Opfers gewertet. Die Hämatome an Armen und Beinen können auf ein Festhalten mit Gewalt hindeuten. Laut Oberstaatsanwalt Fassel wird weiterhin ermittelt, ob der Fundort der Leiche auch der Tatort war. Aktuell gebe es jedoch keine Anhaltspunkte, dass die Tat an einer anderen Stelle geschehen ist.
Beide Beschuldigte bleiben weiterhin in Untersuchungshaft. Der Mann sitzt in Frankenthal im Gefängnis. Die Untersuchungshaft sei wegen Totschlags angeordnet worden, so Fassel. „Gegenwärtig besteht kein dringender Tatverdacht wegen Mordes“, erklärt der Oberstaatsanwalt weiter.
Verdächtiger äußert sich
Als Pflichtverteidiger des Vaters wurde der Pirmasenser Anwalt Christian Zinzow benannt. Laut Zinzow habe sein Mandant sich ausführlich bei der Polizei zur Tat geäußert und dabei seine Frau belastet. Diese habe sich, so wie er gehört habe, in Widersprüche verwickelt. Sein Mandant sei am Rhein bei Worms gewesen, wo auch die Leiche gefunden wurde und wohl auch bei der Tat anwesend. „Es muss geklärt werden, wer was gemacht hat“, sagt Zinzow weiter. Sein Mandant habe zudem geäußert, dass er mit der Lebensweise der Tochter nicht glücklich gewesen sei. Weitergehendere Angaben kann der Anwalt nicht machen. „Ich warte noch auf Akteneinsicht und den Obduktionsbericht“, sagt er.
Die Mutter wird von der Mainzer Anwältin Victoria C. Koch vertreten, die telefonisch diese Woche nicht zu erreichen war. Auch wenn derzeit kein konkreter Verdacht auf Mord besteht, könnte es später dennoch zu einer Anklage wegen Mordes kommen. Die Staatsanwaltschaft versucht derzeit, die Hintergründe der Tat, die Motive, die Persönlichkeit und die Lebensverhältnisse der Beteiligten aufzuklären. „Erst auf dieser Grundlage wird zu gegebener Zeit entschieden werden können, ob Mordmerkmale vorliegen und ein Tatverdacht wegen Mordes besteht“, erläutert Fassel.
Hier könnte vor allem von Bedeutung sein, dass Vater und Mutter ihre Tochter töten wollten, weil sie mit deren Lebenswandel nicht einverstanden waren. Dies könnte das „Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe“ erfüllen. „Niedrige Beweggründe liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen“, erklärt der Oberstaatsanwalt die Rechtslage.