Pirmasens
OB-Wahl in Pirmasens: AfD schickt eigenen Kandidaten ins Rennen
Die AfD sitzt mit elf von 44 Sitzen im Stadtrat und bei der Landtagswahl vor ein paar Wochen hat jeder dritte Bürger der Stadt sein Kreuzchen bei der in Teilen rechtsextremen Partei gemacht. Nun strebt die AfD die nächste politische Etappe an. Sie will erstmals mit einem eigenen Kandidaten bei der Oberbürgermeisterwahl antreten.
Die Amtszeit von Markus Zwick (CDU) als Stadtoberhaupt endet am 30. April 2027. Daher sind die Pirmasenserinnen und Pirmasenser aufgerufen, am 6. September einen neuen Oberbürgermeister zu wählen. Bislang steht nur fest, dass der Amtsinhaber wieder antritt. Seine Partei hat ihn erneut zum Kandidaten gekürt. Weitere Bewerber sind noch nicht bekannt.
Mitglieder sollen Bewerber küren
Der Kreisvorsitzende der AfD-Südwestpfalz, Lutz Wendel, hat jetzt auf Anfrage dieser Zeitung mitgeteilt, dass seine Partei einen Kandidaten für die Urwahl des Stadtoberhaupts aufstellen will. In ein paar Wochen finde deshalb eine Mitgliederversammlung statt. Dort werde entschieden, mit wem man ins Rennen gehen wolle.
Einen Namen lässt sich Wendel auf Nachfrage nicht entlocken. Die Entscheidung über den Kandidaten liege schließlich bei den AfD-Mitgliedern. Er wolle diesem Votum nicht vorgreifen, indem er einen Namen öffentlich mache. Immerhin so viel verrät er: Zwei junge Männer hätten bereits ihr festes Interesse signalisiert. Eine dritte Person, ein Unternehmer, spiele ebenfalls mit dem Gedanken, schwanke aber noch, ob er wirklich seinen Hut in den Ring werfe. Alle drei Männer würden sich das Amt zutrauen, seien unzufrieden mit der allgemeinen Lage in Pirmasens und lebten in der Stadt, sagt Lutz. Welche Chancen die AfD hat, dürfte sicher auch von möglichen weiteren Bewerbern abhängen. Wendel gibt auf jeden Fall die Devise aus: „Mitmachen ist alles.“
Gehalt? Fünfstellig
Die Frist für mögliche Bewerbungen endet am 20. Juli. Wählbar sind volljährige Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag noch nicht ihr 65. Lebensjahr vollendet haben. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Das Amt wird in der ersten Amtszeit gemäß der Besoldungsgruppe B5 vergütet, Grundgehalt 10.660 Euro. Hinzu kommt eine Dienstaufwandsentschädigung. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B6 ist frühestens nach Ablauf der ersten beiden Amtsjahre möglich, dann steigt das Grundgehalt auf 11.250 Euro.
