Südwestpfalz Nur noch mit Ausweis zum Recyclinghof

Ab 1. Oktober kontrolliert das Aufsichtspersonal an den kreiseigenen Recyclinghöfen im Bedarfsfall den Ausweis der Anlieferer von Abfällen. Das teilte die Kreisverwaltung mit.
Hintergrund sind vermehrte Anlieferungen durch Personen, die weder im Landkreis wohnen noch im Landkreis zu Abfallgebühren herangezogen werden. Wer hier Gebühren für den Abfall bezahlt, soll damit vor Kosten geschützt werden, die von unberechtigt Anliefernden verursacht werden.
Die nicht unerheblichen Kosten der Recyclinghöfe des Landkreises finanzieren sich im Wesentlichen aus den Abfallgebühren, die von den Einwohnern oder Grundstückseigentümern im Landkreis gefordert werden. Wer im Landkreis keine Abfallentsorgungsgebühren bezahlt, trägt nicht zur Deckung dieser Kosten bei und ist daher nicht berechtigt, die Recyclinghöfe des Landkreises zu nutzen.
Auf Verlangen des Aufsichtspersonals der Recyclinghöfe ist künftig ein gültiger Personalausweis mit ausgewiesenem Wohnort im Landkreis Südwestpfalz vorzuzeigen. Ersatzweise zeigen Personen ohne Wohnsitz im Landkreis, die aber im Landkreis Abfallgebühren zahlen, auf Verlangen ihren aktuellen Abfallgebührenbescheid der Kreisverwaltung Südwestpfalz vor. Kann das Recht zur Nutzung nicht nachgewiesen werden, ist die Anlieferung am Recyclinghof ausgeschlossen.