Pirmasens Mit Kopfstoß und Schwitzkasten Festnahme widersetzt

Der Angeklagte hatte sich gegen seine Festnahme gewehrt.
Der Angeklagte hatte sich gegen seine Festnahme gewehrt.

Gleich zweimal hatte sich ein 36-Jähriger mit der Polizei angelegt. Wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, versuchter Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung hat das Amtsgericht Pirmasens den Mann am Montag zu Bewährungsstrafen von acht und fünf Monaten verurteilt.

Im November 2021 soll sich der Angeklagte geweigert haben, die Wohnung seiner Freundin im Winzler Viertel zu verlassen. Die herbeigerufene Polizei erteilte dem Mann einen Platzverweis und begleitete ihn hinaus. Aber im Treppenhaus habe der Mann zurück in die Wohnung stürmen wollen und sei gestürzt, berichteten zwei Polizisten. Der erheblich alkoholisierte Angeklagte habe sogar versucht, einen Beamten in den Schwitzkasten zu nehmen. Der Polizist habe den Mann aber zu Boden bringen und schließlich fesseln können, obwohl der sich dagegen gesperrt und gewunden habe.

Auch auf dem Weg zum Streifenwagen habe sich der 36-Jährige weiter gewehrt. Im Polizeiauto habe er versucht, einem Beamten einen Kopfstoß zu versetzen. Außerdem soll er die Beamten beleidigt und ihnen gedroht haben. Auch im Krankenhaus habe er sich weiter gesperrt und aufgebäumt. Eine Blutprobe hatte 2,57 Promille ergeben.

Gegen Fesselung gewehrt

Im Januar 2022 wurde die Polizei erneut wegen Streitigkeiten in die genannte Wohnung gerufen. Nach einem Platzverweis habe der 36-Jährige die Wohnung verlassen, so ein Polizeibeamter. Aber im Treppenhaus sei der Mann aggressiv geworden und habe wieder zurückgewollt. Die Polizisten hätten ihn zunächst beruhigen können. Aber im Freien habe der 36-Jährige Mülleimer auf die Fahrbahn getreten. Deshalb habe der Mann gefesselt und zur Dienststelle gebracht werden sollen, so der Zeuge. Damit sei der Angeklagte aber nicht einverstanden gewesen und habe sich losgerissen. Deshalb sei er zu Boden gebracht worden, wo er sich weiter gegen die Fesselung gewehrt habe.

Er habe auch nicht in den Polizeiwagen einsteigen wollen und sein Bein rausgestreckt, dass sie die Tür nicht schließen konnten. Im Auto habe er seinen Kopf gegen das Fenster geschlagen. Wegen seiner Aggressivität sei er in die Psychiatrie gebracht worden. Ein Atemalkoholtest habe zwei Promille ergeben, sagte der Zeuge.

Der Angeklagte behauptete, keine Erinnerung an die Vorfälle zu haben. Das Gericht glaubte den Beamten und verurteilte den Angeklagten wegen beiden Vorfällen. In eine Strafe bezog es eine Vorstrafe mit ein. Als Bewährungsauflage muss der erheblich vorbestrafte 36-Jährige 250 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und für ein Jahr an monatlichen Drogenberatungsgesprächen teilnehmen. Der Mann erhielt einen Bewährungshelfer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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