Kreis Südwestpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Mehr Schaden als Beute: Automatenknacker muss in Haft

Ziel der Beutezüge waren Automaten an Tankstellen, gelohnt hat es sich für den Angeklagten meist nicht wirklich.
Ziel der Beutezüge waren Automaten an Tankstellen, gelohnt hat es sich für den Angeklagten meist nicht wirklich.

Ein Mann hatte es in der Südwestpfalz auf die Kassen von Selbstbedienungsautomaten abgesehen – mit mäßigem Erfolg. Nun musste er sich vor dem Schöffengericht verantworten.

Im November und Dezember 2024 suchte der inzwischen 40 Jahre alte Angeklagte Tankstellen in Pirmasens, Zweibrücken und Thaleischweiler heim. Er wollte an das Münzgeld in den Kassen der Kfz-Selbstreinigungsanlagen kommen. In der Turnstraße in Pirmasens versuchte er vergeblich, einen Waschautomaten aufzubrechen. Aber an einem Fußmatten- und einem Staubsaugerautomaten hatte er Erfolg. Die Beute: 1000 Euro. Der Sachschaden: 10.000 Euro.

In Zweibrücken machte er sich zweimal an derselben Tankstelle zu schaffen. Dort entstand ein Sachschaden von insgesamt 5500 Euro bei einem Diebesgut von 20 Euro. In Thaleischweiler-Fröschen wollte der Mann einen Staubsaugerautomaten mit einem Brecheisen aufhebeln – das misslang, der Sachschaden betrug 350 Euro. Nach Zweibrücken und Thaleischweiler-Fröschen fuhr der Angeklagte mit einem Auto, besaß aber keinen Führerschein. Ein weiterer Aufbruchsversuch in der Pirmasenser Turnstraße in Pirmasens scheiterte ebenfalls, dort verursachte er einen Schaden von 300 Euro.

Angeklagter ist alkohol- und drogensüchtig

Die Taten räumte der Angeklagte vor dem Pirmasenser Schöffengericht über seine Verteidigerin ein. Hintergrund der strafbaren Handlungen sei die Alkohol- und Drogensucht des Mannes. Mit 18 Jahren habe er angefangen, Amphetamin zu konsumieren, mit 23 Jahren sei Alkohol und ab dem 28. Lebensjahr Kokain hinzugekommen, sagte er. Er wolle eine Langzeittherapie machen, aber nicht in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten wegen Diebstahls in fünf Fällen, Sachbeschädigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten – das Strafmaß lag damit sechs Monate über der Forderung des Staatsanwalts. Zudem werden die Erträge aus den Taten in Höhe von 1020 Euro eingezogen.

Als straferhöhend sah das Gericht die vielen einschlägigen Vorstrafen des 40-Jährigen an. Sein Strafregister weist 23 Einträge auf. Derzeit verbüßt er in Saarbrücken eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen Urkundenfälschung und siebenfachen Diebstahls. Der Vorsitzende Richter hielt dem Angeklagten den Spiegel vor: Dieser habe einen Großteil seines Lebens in Haft verbracht – es sei ein „rein und raus, der Lerneffekt war nicht so groß“, konstatierte der Richter. Sein Rat: „Es wäre gut, wenn er etwas ändern würde.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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