Pirmasens Kommentar zum Neustadter Richterspruch: Rechtmäßig heißt nicht unbedingt gerecht

Andreas Ganter
Andreas Ganter

Die Händler in Pirmasens haben viel Hoffnung in das Verwaltungsgericht gesetzt. Sie wurden enttäuscht.

Am Neustadter Richterspruch lässt sich gut der Unterschied zwischen rechtmäßig und gerecht erklären. So mag es durchaus sein, dass die umstrittene Allgemeinverfügung den Buchstaben des Rechts voll und ganz entspricht. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie für alle Bürger nachvollziehbar ist. In der Tat ist doch schwer zu verstehen, warum Discounter und Drogeriemärkte Produkte anbieten dürfen, die wahrlich nicht überlebensnotwendig sind, während die Einzelhändler die gleichen Produkte nur mit extrem viel Aufwand verkaufen können. Indirekt unterstellt die Landesregierung mit ihrer Verordnung, dass der Einzelhandel nicht in der Lage wäre, Hygienekonzepte umzusetzen. Das Saarland beweist, dass das Gegenteil der Fall ist. Dort sind die Geschäfte offen. In Städten wie Homburg herrscht (endlich) wieder Leben. Trotzdem sind die Infektionszahlen dort nicht in die Höhe geschossen.

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