Pirmasens
Klagen gegen höhere Grundsteuer für Gewerbegrundstücke
Um was geht es?
Nach der Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, werden die Grundsteuern auf Grundlage der neuen Regeln erhoben. In vielen Städten und Gemeinden hat die Neubewertung der Grundstücke dafür gesorgt, dass das Grundsteueraufkommen in seiner Gesamtheit zurückgegangen ist – so auch in Pirmasens. Hatte die Stadt mit der alten Grundsteuerregelung bei einem Hebesatz von 570 Prozent noch 10,6 Millionen Euro eingenommen, musste durch die erkennbaren Mindereinnahmen der Hebesatz 2025 auf 700 Prozent erhöht werden – und dennoch wurden nur Steuereinnahmen von 7,6 Millionen Euro erzielt. Eine Lücke von drei Millionen Euro klaffte.
Welche Rolle spielt das Land?
An dieser Stelle kommt die Landesregierung ins Spiel: Sie verlangt von Städten und Gemeinden, dass sie das Grundsteueraufkommen möglichst neutral halten. Sprich: Nach der Reform soll so viel in die Kassen gespült werden wie vor der Reform. In Pirmasens galt es die Drei-Millionen-Euro-Lücke zu schließen. Einen möglichen Weg eröffnete die Landesregierung durch eine Neuregelung: War es vorher nicht möglich, die Grundsteuer B zu unterteilen, wurde nun das Splitten in Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke möglich – und damit unterschiedlich hohe Hebesätze. Zu letzteren zählen vor allem Gewerbeflächen mit entsprechender Bebauung.
Was hat die Stadt gemacht?
Um die Lücke im Grundsteueraufkommen zu schließen, hat die Stadt nach dem Übergangsjahr 2025 für das laufende Jahr von dieser Splittingmöglichkeit Gebrauch gemacht. Die Nichtwohngrundstücke wurden mit dem doppelten Hebesatz für 2026 belegt, müssen nun 1400 Prozent zahlen – die Wohngrundstücke bleiben bei 700 Prozent. Trotz der Verdoppelung für die Nichtwohngrundstücke erreicht die Stadt die Aufkommensneutralität nicht ganz, allerdings wurde die Lücke zu den früher erzielten 10,6 Millionen Euro kleiner. Die Stadt rechnet für das laufende Jahr mit Grundsteuereinnahmen von neun Millionen Euro, bleibt also noch 1,6 Millionen Euro unter dem früheren Wert.
Warum regt sich Widerstand?
Laut hat es kein Stadtpolitiker gesagt, aber die Verdoppelung des Grundsteuersatzes für Nichtwohngrundstücke erfolgte nach dem Motto: Wir schonen die Wohnhauseigentümer vor Mehrbelastungen, die Unternehmen dagegen haben das Geld, um den doppelten Betrag zu zahlen. Die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz haben vor dem Hintergrund, dass viele Kommunen diesen Weg beschreiten, in einem Positionspapier sogar von einer verkappten Unternehmenssteuer gesprochen. Und das wollen Pirmasenser Geschäftsleute und Unternehmen nicht einfach so hinnehmen, sondern sie wehren sich gegen die einseitige Steuererhöhung. Zehn Mandanten des Steuerbüros „KP Steuerberatung PartG mbB“ haben sich bereiterklärt, gegen die Grundsteuererhöhung für Nichtwohngrundstücke zu klagen, berichtet Steuerberater Thomas Hüther. Gleichzeitig hat die Steuerberatungskanzlei eine Unterschriftenaktion gestartet, in der Pirmasenser Gewerbetreibende mit ihren Unterschriften sich solidarisch mit den Klägern erklären. Diese Unterschriftenliste ist offen auch für Nichtmandanten, betont Hüther, denn der Unmut der Unternehmer soll gegenüber der Stadt deutlich gemacht werden.
Warum sich die betroffenen Steuerzahler wehren?
Weil die Mehrbelastung enorm ist, wie Hüther und die beiden Rechtsanwälte Rainer und Valentin Fuhrmann an einem Zahlbeispiel verdeutlichen: Bei einer Gewerbeimmobilie mit einem Gebäude beträgt die Messzahl 465 Euro. Multipliziert mit den 1400 Prozent macht das eine Grundsteuer B von 6500 Euro, während er bei 700 Prozent – dem Hebesatz von 2025 und weiterhin für Wohngrundstücke – 3250 Euro betragen würde. Um welche Summen es dann bei großen Pirmasenser Unternehmen mit großen Flächen und mehreren Gebäuden geht, lässt sich leicht vorstellen. Und wer die Entwicklung der Pirmasenser Grundsteuer B anschaut, darauf weist Valentin Fuhrmann hin, der erkennt für Nichtwohngrundstücke fast eine Verdreifachung in nur vier Jahren: Betrug der Hebesatz 2023 noch 510 Prozent, stieg er von 2024 mit 570 Prozent über 2025 mit 700 Prozent in diesem Jahr auf 1400 Prozent an.
Was bedeutet das für die Mieter?
Politisch hat ein Aspekt der Grundsteuererhöhung bislang keine Rolle gespielt, der für Steuerberater und Rechtsanwälte in der Praxis aber zu einer großen Ungerechtigkeit – und einer Belastung auch für Mieter führt. Denn Grundstücke, auf denen Gebäude mit Firmenräumen und Wohnungen stehen, werden als Nichtwohngrundstücke gewertet. „Das heißt aber auch, dass die verdoppelte Grundsteuer auf die Nebenkosten der Mieter draufgeschlagen werden“, klärt Rainer Fuhrmann auf. Damit seien nicht nur Unternehmen und Geschäftsleute, sondern auch Familien und andere Mieter, die finanziell nicht so gut gestellt sind, betroffen. Fuhrmann: „Und wer sich in Pirmasens umschaut, der sieht schnell, dass da alle Häuser in der Fußgängerzone betroffen sind – und noch viele andere im Stadtgebiet mehr.“
Wo setzen die Kläger an?
Sie sehen die aktuelle Grundsteuersatzung als rechtswidrig an, weshalb die auf ihr basierenden Bescheide nicht hätten ergehen dürfen. Die Rechtswidrigkeit begründen die Rechtsanwälte damit, dass durch die Pirmasenser Satzung die Eigentümer von Nichtwohngrundstücken ohne sachliche Gründe schlechter gestellt wurden als Eigentümer von Wohngrundstücken. Dies stelle einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit dar.
Wie sehen die Kläger ihre Chancen?
Die Chancen stehen aus ihrer Sicht gut: In Nordrhein-Westfalen, wo ebenfalls die Möglichkeit des Hebesatz-Splittings eröffnet wurde, hat ein Gericht in Gelsenkirchen die geteilte Grundsteuer für Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen für unzulässig erklärt.
Wie geht es weiter?
Die Widersprüche gegen die Steuerbescheide gehen vor den Stadtrechtsausschuss. Dieser prüft die Bescheide auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit – die Satzung wird nur auf ihre richtige Anwendung geprüft. Sollten die Widersprüche abgewiesen werden, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.
