Pirmasens Klärschlammtrocknung: Aufsichtsbehörde stellt Betrieb ein

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Die Aufsichtsbehörde SGD (Struktur- und Genehmigungsdirektion) Süd hat den Betrieb der Klärschlammtrocknungsanlage in Pirmasens-Fehrbach mit sofortiger Wirkung untersagt. Das teilte die Behörde am Freitag mit. „Vor einem Weiterbetrieb der Anlage ist diese unbedingt so zu ertüchtigen, dass beim weiteren Betrieb mit keinen erheblichen Geruchsimmissionen mehr zu rechnen ist“, erklärt die SGD. Der Betrieb sei sofort einzustellen. In den vergangenen Wochen war es zu „massiven Geruchsimmissionen“ in Fehrbach sowie bei benachbarten Betrieben gekommen; diese sind laut Aufsichtsbehörde eindeutig der Klärschlammtrocknung zuzuordnen.

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