Pirmasens / Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Kinder missbraucht: Keine Sicherheitsverwahrung für Sexualstraftäter

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Ein Pirmasenser, der mehrere Kinder missbraucht hat, muss zwar ins Gefängnis, kommt aber definitiv nicht in Sicherheitsverwahrung.

Das Zweibrücker Landgericht hatte Ende März einen Pirmasenser zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 65-Jährige mehrere Kinder sexuell missbraucht hat. Er soll sich über Jahre hinweg an sieben Mädchen aus Pirmasens immer wieder vergangen haben. Mehr als 50 Übergriffe wurden ihm in der Anklage seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen. Einen Teil der Taten hatte der Mann eingeräumt.

Nach seiner Haft soll der 65-Jährige nicht in Sicherheitsverwahrung kommen – und das, obwohl ein Sachverständiger dem Mann einen Hang zur Begehung solcher Taten bescheinigte und Wiederholungsgefahr nicht ausschließen wollte. Das Gericht würdigte in dieser Frage die besondere Situation, in der sich die Taten ereigneten. Das geschah im Umfeld des Sohnes mit dessen gleichaltrigen Freundinnen. Das Gericht geht davon aus, dass die Situation und die Lebensumstände des Angeklagten andere sind, wenn er aus dem Gefängnis kommen wird. Daher sieht es die Wiederholungsgefahr nicht als so stark an, dass eine Sicherheitsverwahrung des 65-Jährigen gerechtfertigt sei.

Das hatte die Staatsanwaltschaft jedoch in ihrem nicht-öffentlichen Plädoyer nach Information dieser Zeitung gefordert. Außerdem forderte die Strafverfolgungsbehörde neun Jahre Haft. Auf Anfrage hat das Landgericht jetzt mitgeteilt, dass gegen das Urteil kein Rechtsmittel eingelegt worden sei. Der Richterspruch ist demnach rechtskräftig.

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