Pirmasens „Keine Kleinigkeit“: 42-Jähriger erhält Bewährungsstrafe wegen Kinderpornos

urn_binary_dpa_com_20090101_240924-935-264416-filed

Wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte hat das Pirmasenser Schöffengericht am Dienstag einen 42-jährigen Pirmasenser zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Im März vergangenen Jahres hatte die Polizei in der Wohnung eines 42-Jährigen Pirmasensers auf fünf verschiedenen Datenträgern über 400 kinder- und jugendpornografische Bild- und Videodateien gefunden. Die würden aus einem Programm aus dem Internet stammen, räumte der Angeklagte den Besitz vor Gericht ein. Er habe die Inhalte gesehen und sie hätten ihm gefallen, sagte er. Er habe über mehrere Jahre immer wieder Datein heruntergeladen.

Der Richter wies den 42-Jährigen darauf hin, dass es auf seinen Geräten Chats gebe, in denen er sich als elfjährige Person ausgebe und bedenkliche sexuelle Phantasien äußere. Das seien keine Kleinigkeiten, betonte der Richter. Der Verteidiger des 42-Jährigen versuchte, die Menge der Dateien zu relativieren. Er nannte sie „Mini-Fälle“ und sein Mandant sei nicht im Kontakt mit Kindern gewesen. Sein Mandant befürchte Auswirkungen auf sein Arbeitsverhältnis – je nachdem wie die Strafe ausfalle. Deshalb wollte er das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt haben. Aber da machten Schöffengericht und Staatsanwaltschaft nicht mit. Es seien „nicht wenige kinderpornografische Inhalte“ gewesen und der Angeklagte sei „keiner, der nur Dateien horte“, sagte der Richter. Er habe „einen sexuellen Bedarf kompensiert, was man an den Chats sehe“. Durch diese Chats sei er eine Stufe höher gegangen. Wenn er noch eine Stufe höher gehe, und sich mit Kindern oder Jugendlichen treffe, werde es noch kritischer, warnte der Richter. Als Bewährungsauflage muss der bisher nicht vorbestrafte 42-Jährige 2000 Euro an den Pakt für Pirmasens zahlen, an vierteljährlichen Gesprächstherapien der forensisch-psychiatrischen Ambulanz der Universität Homburg teilnehmen und er erhält einen Bewährungshelfer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

x