Pirmasens Jugendschöffengericht ordnet Erziehungsmaßnahmen an

In 77 Fällen soll der Schüler Haschisch verkauft haben.
In 77 Fällen soll der Schüler Haschisch verkauft haben.

Zwischen Mai und August vergangenen Jahres hatte ein heute 19-jähriger Schüler mindestens 77 Mal Haschisch in meist geringen Mengen an mehrere Abnehmer verkauft, insgesamt mindestens 237 Gramm. Deshalb musste er am Montag vor dem Jugendschöffengericht erscheinen.

Die Taten räumte der junge Mann unumwunden ein. Aber: „Ich habe das Ausmaß nicht erkannt“, versuchte er, die Anzahl zu relativieren, die durch die Auswertung seines Handys ans Licht gekommen war. Erst die Anklage habe ihm die Augen geöffnet, sagte er. Damals habe er eine sehr schwierige Zeit durchlebt. Seine Eltern hätten oft gestritten und die Polizei sei öfter wegen häuslicher Gewalt im Elternhaus erschienen. „Ich habe mich hinter den Drogen versteckt“, nannte der 19-Jährige als Grund.

Mit 13 oder 14 Jahren habe er begonnen, gelegentlich Kräutermischungen und dann Cannabis zu konsumieren. Anfang vergangenen Jahres sei es dann extrem geworden, er habe jeden Tag ein bis zwei Gramm konsumiert. Um den Eigenkonsum zu finanzieren, habe er auch Drogen verkauft. Als die Polizei Anfang Mai 2021 wieder einmal bei ihnen zu Hause war, habe seine Mutter die Beamten darauf angesprochen, dass der Sohn Cannabis zu Hause habe. Er habe aber „nur noch Krümel“ gehabt. Nach einem Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe wurde das Verfahren eingestellt. Und er habe weitergemacht wie zuvor, bekannte der Angeklagte.

Bei einer Polizeikontrolle aufgefallen

Aber seit einer Polizeikontrolle im August, bei der diese zum Verkauf portioniertes Haschisch und eine Feinwaage bei ihm fand, habe er nichts mehr gekauft, nichts mehr konsumiert und den Freundeskreis ausgetauscht, behauptete am Montag vor Gericht. Das entpuppte sich aber schnell als Lüge, da er der Jugendgerichtshilfe etwas anderes erzählt hatte. Schließlich gab er zu, erst die zweite Woche nichts mehr zu konsumieren und vereinzelt noch Kontakt zu alten Freunden zu haben. Die Richterin wies den jungen Mann darauf hin, dass die Gefahr des Rückfalls sehr groß sei, wenn er erst seit so kurzer Zeit keine Drogen mehr konsumiere. Und die Staatsanwältin fragte enttäuscht: „Was soll man Ihnen noch glauben?“ Sie glaube auch nicht, dass er sich „nur durchgeschnorrt“ habe.

Jugendstrafe wäre möglich gewesen

Dennoch sahen alle Beteiligten Anzeichen, dass sich der junge Mann ändern will und honorierten dies. Dabei wäre eine Jugendstrafe durchaus in Betracht gekommen, wie die Staatsanwältin betonte. Das Ziel sei, ihm zu helfen, aus dem Kreislauf herauszukommen, informierte die Richterin. Aber: „Beim nächsten Mal sieht es anders aus“, warnte sie ihn.

Das Jugendschöffengericht verwarnte den 19-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels in 77 Fällen. Als Erziehungsmaßnahme muss er 250 Sozialstunden verrichten, für zwölf Monate an Drogenberatungsgesprächen teilnehmen, vier Urintests abgeben und mit einem Betreuer zusammenarbeiten. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von 2370 Euro an Taterträgen an.

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