Südwestpfalz
Gericht zweifelt an Vergewaltigungsvorwurf: Freispruch für Bademeister
Letztlich war das Schöffengericht nicht davon überzeugt, dass sich das Geschehen nach einer Saunanacht in dem Freizeitbad im Landkreis Südwestpfalz im Juli 2024 so zugetragen hat, wie es angeklagt war. Es sei bereits ungewöhnlich gewesen, wie es zum Verfahren kam, betonte der Vorsitzende Richter Alexander Kolb in seiner Urteilsbegründung: Die beiden heute 21 und 25 Jahre alten Frauen hatten einer der Mütter rudimentär berichtet, die fragt nicht weiter, obwohl sie sehr aufgebracht ist. Am Folgetag verfasst sie eine E-Mail an das Freizeitbad, das diese ans Bürgermeisteramt weiterleitet. Das stellt den Bademeister frei und informiert die Polizei. Die wiederum versucht vergeblich, mit den mutmaßlichen Opfern per E-Mail Kontakt aufzunehmen. Schließlich laden die Polizisten den Bademeister vor. Erst durch ihn erfährt die Polizei Namen und Anschrift der beiden mutmaßlich Geschädigten – und lädt sie vor. Erst ab da nimmt das Verfahren seinen Lauf.
Aber es gibt Widersprüche in den Zeugenaussagen: Bereits bei der Frage, wann und wie die beiden Frauen ins Bad hineinkamen, gab es erhebliche Differenzen. Auch die Schilderungen beim letzten Aufguss gehen auseinander. Die beiden Frauen gaben an, der Mann habe sich zwischen sie gesetzt und sie angefasst, was sie nicht gewollt hätten. Andere Zeugen sagten hingegen, die beiden hätten den 40-Jährigen aufgefordert, sich zwischen sie zu setzen, und seien erpicht auf ihn gewesen.
Verteidiger wundert sich, Ankläger ist von Schuld überzeugt
Im Abkühlbecken soll der Angeklagte bei der einen Frau zwei Finger in ihren Intimbereich eingeführt haben, anschließend bei der anderen sein Geschlechtsteil. Das hielt das Gericht für „anatomisch schwer nachvollziehbar“ – im eiskalten Wasser. Auch die Reaktionen der Frauen in der Umkleide und auf die Anrufe des Mannes während der Heimfahrt der Frauen überzeugten das Gericht nicht.
Mit dem Freispruch folgte das Schöffengericht dem Antrag des Verteidigers Christian Zinzow. Das Verfahren habe „immer wieder für Staunen und Kopfschütteln gesorgt“ und für Widersprüche, betonte Zinzow. Ohne die Angaben des Angeklagten bei der Polizei wüsste die nicht, wer geschädigt war, hob er hervor. Er wunderte sich, dass der 40-Jährige gegen den Willen der Frauen „gefingert“ haben soll und die Leute drumherum nichts gemerkt hätten. Eine Polizistin hatte dazu ausgesagt, eine der Frauen hätte angegeben, „sie habe sich nur leise gewehrt, da sie nicht gewollt habe, dass andere es hören. Der Mann habe dort gearbeitet und sie habe ihm nichts Böses gewollt“. Auch der Verteidiger betonte die männlichen Erektionsschwierigkeiten in einem „saukalten“ Becken. Für ihn passten die Aussagen vorne und hinten nicht zusammen.
Staatsanwalt Christian Horas hingegen hielt den Tatnachweis für erbracht. Er habe nicht den Eindruck, dass die beiden Frauen gelogen hätten. Im Randgeschehen gebe es Widersprüche, gab er zu. „Aber im Kernvorwurf: Da irrt man sich nicht“, betonte er. Warum sollten die beiden 21- und 25-jährigen Frauen lügen, fragte er sich. Dem Mann eine reinwürgen? Dann hätten sie ihn aber angezeigt. Hier sei aber das Gegenteil passiert. Zudem hätten die beiden ihre Angaben konstant durchgehalten. Er hielt es für ausgeschlossen, dass die beiden Frauen gelogen hätten. Der Staatsanwalt forderte drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe für den Angeklagten.
Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.