Pirmasens Geld kassiert für nichts
Wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 15 Fällen hat das Schöffengericht Pirmasens gestern einen 38-jährigen Mann, der zeitweise in Pirmasens lebte, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt, zwischen Januar und Juni 2016 in 16 Fällen in Kleinanzeigen auf Ebay und auf dem Internetportal Spok Handys zum Kauf angeboten, aber nicht geliefert zu haben, obwohl die Kunden den Kaufpreis auf sein Konto gezahlt hatten. In einem Fall sei ein Tauschgeschäft vereinbart worden, der Kunde habe aber eine Zuzahlung von 240 Euro leisten müssen. Damit habe sich der Angeklagte eine Einnahmequelle von einiger Dauer schaffen wollen, so der Staatsanwalt. Der Gesamtschaden betrug rund 3600 Euro. Dem aus der Haft vorgeführten Angeklagten eröffnete der Vorsitzende Richter Mark Edrich, dass eine mögliche Unterbringung in einer Entzugsanstalt im Raum stehe. Seine Verteidigerin wünschte eine Verständigung über die Höhe der zu erwartenden Strafe, wenn ihr Mandant ein Geständnis ablegen würde. Das Gericht beschied sie aber, dass sich dieser Fall nicht für eine Verständigung eignet. Denn käme das Gericht zu einer verminderten Schuldfähigkeit oder zu einer Unterbringung, worüber eine Verständigung nicht möglich sei, dann wäre ein Geständnis nicht verwertbar und ein Urteil würde nicht rechtskräftig. Der Angeklagte legte dann doch ein Geständnis ab. Beim ersten Verkauf habe er das angebotene Handy besessen und auch liefern wollen, sagte er. Aber dann habe er es anderweitig verkauft. „Das Geld war da und die Drogen alle“, begründete er sein Verhalten. Insoweit sprach das Gericht ihn mangels Vorsatzes frei. Weil es so leicht war, habe er weiter gemacht. „Nur ums Geld zu kassieren. Die Handys hatte ich nicht“, gestand der 38-Jährige. „Ich habe nur geschaut, was geht und schnell Geld bringt“. „Sie haben Marktforschung betrieben“, brachte es der Vorsitzende auf den Punkt. Er habe es wegen Drogen gemacht, sagte der 38-Jährige: „So wie ich Geld hatte, habe ich konsumiert“. Mit 19 Jahren habe er angefangen, Haschisch und Kokain zu nehmen. Zeitweise sei er in einem Substitutionsprogramm gewesen, aber wenn er aus dem Gefängnis entlassen war, habe er wieder mit Drogen angefangen. Der Sachverständige, ein Facharzt für Psychiatrie und Psychologie, verneinte in Anbetracht des geplanten und vorbereiteten Vorgehens eine verminderte Schuldfähigkeit bei dem 38-Jährigen. Er hielt aber die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für gegeben, da der Mann zur Beschaffungskriminalität neige und bisherige Entzugsversuche keine Erfolge hatten. Das Gericht wertete das Geständnis als positiv. Aber die Vielzahl der Taten, noch dazu unter laufender Bewährung begangen, und seine einschlägigen Vorstrafen schlugen negativ zu Buche. Das Gericht habe die Sorge, dass es weitergeht, wenn er nicht von den Drogen weg komme, begründete Edrich die Unterbringung. Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Freiheitsstrafe und Unterbringung gefordert, die Verteidigerin zwei Jahre und sechs Monate.