Pirmasens Fragen und Antworten: Was ist in Pirmasens derzeit erlaubt?

Außengastronomie ist in Pirmasens wieder erlaubt.
Außengastronomie ist in Pirmasens wieder erlaubt.

Zum Wochenbeginn wurde in Pirmasens die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Weil die Zahl der Neuinfektionen in der Stadt sieben Tage lang unter dem kritischen Wert von 100 pro 100.000 Einwohner blieb, sind weitere Lockerungen möglich.

Welche Rolle spielen Corona-Tests?
Ordnungsdezernent Denis Clauer (CDU) ruft die Pirmasenser dazu auf, das Schnelltest-Angebot in der Stadt konsequent In Anspruch zu nehmen: „Dadurch gelingt es uns, Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen und perspektivisch wieder einen Alltag mit gewissen Freiräumen zu eröffnen.“ In den vergangenen Wochen sei eine dezentrale Landschaft von zehn Test-Standorten im Stadtgebiet entstanden.

Wo kann ich mich testen lassen?
Neben dem Corona-Test-Zentrum auf dem Messegelände dessen Kapazitäten auf wöchentlich bis zu 12.000 kostenlose Test verdoppelt werden, bieten inzwischen auch Apotheken, Ärzte sowie die Johanniter Testmöglichkeiten an. Ergänzend hat kürzlich auch die Drogeriemarkt-Kette „dm“ den Schnelltest-Betrieb in der Filiale an der Zweibrücker Straße aufgenommen. Beigeordneter Clauer rechnet damit, dass die Kapazitäten in den kommenden Wochen kontinuierlich ausgebaut werden. Ein Überblick über die Test-Möglichkeiten gibt es unter www.pirmasens.de/coronatest.

Welche Regeln zählen in der Gastronomie?
Erstmals seit November dürfen die Pirmasenser Gastronomen wieder Gäste bewirten. Allerdings ist nur Außengastronomie (Biergarten, Terrasse)erlaubt. Es gilt die aktuelle Kontaktbeschränkung. Das heißt, es dürfen sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen – Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Gäste müssen vorab zwingend eine Reservierung tätigen und einen negativen Corona-Schnelltest vorzeigen. Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Alternativ kann der Gast einen negativen Schnelltest zur Eigenanwendung vorzeigen. Allerdings muss der Gast den Test vor Ort in Anwesenheit eines Gastronomie-Mitarbeiters durchführen.

Welche Kontaktbeschränkungen gibt es?
Im öffentlichen Raum dürfen sich zwei Hausstände mit maximal fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Bisher durfte nur ein Hausstand eine weitere Person treffen. Diese Empfehlung gilt auch für den privaten Bereich.

Welche Vorschriften gibt es für den Einzelhandel?
Der Einzelhandel und weitere gewerbliche Einrichtungen sind für den Kundenverkehr geschlossen. Sie dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung von Einzelterminen und der Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte öffnen. Das sogenannte Terminshopping wird ausgeweitet: Zeitgleich dürfen mehrere Termine stattfinden. Die Anzahl der Termine errechnet sich aus der Quadratmetergröße des Ladengeschäfts. Pro 40 Quadratmeter darf eine Person einen Termin buchen: Ein 80 Quadratmeter großes Geschäft dürfte demnach gleichzeitig zwei Personen je einen Termin geben. Es gilt die verschärfte Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung.

Was gilt bei körpernahen Dienstleistungen?
Kosmetik-, Nagel-, Tattoo-, Piercingstudios und ähnliche Betriebe dürfen unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte öffnen. Bei Dienstleistungen, bei denen nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann (etwa bei der Bartrasur), muss zwingend ein negativer Schnelltest vorgelegt werden.

Was bedeuten die neuen Vorschriften für den Sport?
Sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport ist nur in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Bisher war dies nur alleine oder maximal mit zwei Personen möglich. Das Abstandsgebot ist einzuhalten.

Im Amateur- und Freizeitsport ist das kontaktfreie Training für Kinder bis einschließlich 14 Jahren in Gruppen von bis zu 20 Mitgliedern (zuzüglich eines Trainers) im Freien erlaubt. Das Abstandsgebot ist einzuhalten.

Wie sieht es im Kulturbereich aus?
Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht darf im Personenverhältnis 1:1, also in Zweiergruppen, wieder stattfinden – in Räumen sowie draußen. Ausstellungen und Museen dürfen mit Vorausbuchung und bei begrenzter Personenzahl öffnen. Die städtischen Museen bleiben jedoch vorerst geschlossen. Auch die Stadtbücherei bleibt für den Publikumsverkehr zunächst noch zu: Der kontaktlose Abholservice wird vorerst beibehalten.

Was ist mit dem Verkaufsverbot von Alkohol?
Supermärkten, Einzelhandelsgeschäften, Kiosken und Tankstellen dürfen wieder zwischen 21 und 6 Uhr alkoholische Getränke abzugeben.

Was sagt der OB?
Oberbürgermeister Markus Zwick (CDU) begrüßt die Lockerungen ausdrücklich: „Ich freue mich, dass die gemeinsame Kraftanstrengung der vergangenen Wochen Früchte trägt und wir aufgrund der gesunkenen Inzidenz behutsame Lockerungen vornehmen können.“ Angesichts der dritten Welle, die über das Land schwappt, ruft der Verwaltungschef die Bürger jedoch gleichzeitig zu erhöhter Wachsamkeit auf: „Bitte handeln Sie weiterhin verantwortungsbewusst und agieren Sie mit Augenmaß. Damit leisten Sie einen aktiven Beitrag, um die Pandemie zu bekämpfen.“

Wie lange zählen die Regeln?
Eine Rücknahme der neuen Allgemeinverfügung ist erst möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 sinkt. Sollte die kritische Marke von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinander folgenden Tagen wieder überschritten werden, ist die Stadtverwaltung gezwungen, die Lockerungen unverzüglich zurückzunehmen.

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