Pirmasens Falsch adressierte Tierarzt-Rechnung bleibt unbezahlt

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Wegen des Vorwurfs des Betruges musste sich am Montag ein 67-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Pirmasens verantworten. Das Verfahren wurde eingestellt.

Laut Anklage soll der Mann im Februar 2018 als Geschäftsführer eines Unternehmens einen Tierarzt mit der Deckung einer Stute und deren gynäkologischer Betreuung beauftragt haben. Die Kosten von knapp 800 Euro soll er nicht bezahlt haben und finanziell auch nicht dazu in der Lage gewesen sein.

Der Angeklagte gab an, er sei nicht der Auftraggeber gewesen, sondern das Unternehmen. Wenn die Rechnung an den richtigen Empfänger, also das Unternehmen, ausgestellt worden wäre, wäre sie auch bezahlt worden. Außerdem habe jeder gewusst, dass er kein Geld habe, wies er den Vorwurf zurück, über seine Leistungsfähigkeit getäuscht zu haben.

Der Besitzer des Deckhengstes bestätigte, dass für ihn immer das Unternehmen Ansprechpartner gewesen sei, nicht der Angeklagte persönlich. Der behandelnde Tierarzt konnte nicht mehr befragt werden, da er zwischenzeitlich verstorben war. So stellte das Gericht das Verfahren ohne Auflagen ein.

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