Pirmasens Für dreieinhalb Jahre hinter Gitter

Der Angeklagte soll wiederholt Minderjährige zum Rauchen von Joints aufgefordert haben.
Der Angeklagte soll wiederholt Minderjährige zum Rauchen von Joints aufgefordert haben.

Das Schöffengericht verurteilt einen 21-Jährigen wegen einer Vielzahl von Straftaten. Der junge Mann bat um Entschuldigung und versicherte, sein Leben ändern zu wollen. Doch diese Einsicht kam zu spät.

Weil er im Frühling und Sommer vergangenen Jahres eine Vielzahl von kleineren Straftaten beging, hat das Schöffengericht Pirmasens am Dienstag einen 21-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Und er bleibt weiter in Haft.

Bei den abgeurteilten Straftaten handelt es sich um Abgabe von Drogen an Minderjährige in sieben Fällen, Hausfriedensbruch in fünf Fällen, Körperverletzung in zwei Fällen, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl geringwertiger Sachen und Drogenbesitz. Ein Verfahren wegen Beleidigung und eines wegen des Besitzes zweier Cannabis-Joints stellte das Gericht ein.

In seinem Schlusswort entschuldigte sich der 21-Jährige am Dienstag. Er bat um Bewährung, damit er ein neues Leben führen könne. Er habe nun Arbeit in Aussicht. Doch diese Einsicht kam zu spät. Angesichts der vielen Straftaten, einschlägigen Vorstrafen und der Höhe der Strafe war eine Aussetzung zur Bewährung nicht möglich.

In einem Parkhaus in der Schäferstraße hatte der Mann mehrfach einen Joint gedreht, mehreren Kindern angeboten und zum Mitrauchen herumgereicht. Wiederholt soll er auch Haschisch an Minderjährige verkauft haben. So hatten es mehrere Zeugen vor Gericht berichtet. Sie waren erkennbar noch Kinder, wie das Gericht betonte.

Am Dienstag berichtete ein Paar, dass der Angeklagte sie im vergangenen Juli mehrfach gegenüber einem Einkaufsmarkt in der Wiesenstraße grundlos geschlagen und getreten habe. Sogar nachdem die Polizei eingeschritten war, habe er sie erneut angegriffen. Die Frau habe er sogar in den Unterleib getreten. Sie hätten den Mann nicht gekannt. Inzwischen seien sie in den Landkreis verzogen und hätten kein Interesse mehr, dass der Täter bestraft werde, so das Paar weiter. Das spielte letztlich aber keine Rolle, weil die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an einer Bestrafung bejaht hatte.

Außerdem soll der Angeklagte unerlaubt in einem Keller in der Winzler Straße übernachtet und sich zweimal unberechtigt auf einer Terrasse in der Bogenstraße aufgehalten haben. Am Exerzierplatz soll er die Glasscheibe einer Wohnungstür eingetreten haben, um seine vergessene Jacke zu holen. Trotz Hausverbots soll er einen Einkaufsmarkt in der Wiesenstraße betreten haben. Außerdem soll er eine Flasche Wodka gestohlen haben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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