Pirmasens
Eskalation auf der Weihnachtsfeier: Geschäftsführer vergeht sich an Mitarbeiterinnen
Alles ist schön hergerichtet. Wo normalerweise Kunden empfangen werden, treffen sich die Mitarbeiter, um das Jahr ausklingen zu lassen. Der Freitagvormittag geht nahtlos in die Weihnachtsfeier über. Während in den einen Büros noch gearbeitet wird, treffen sich andere Mitarbeiter schon, um alles vorzubereiten. Die Laune ist gut. Es gibt schon mal ein Fläschchen Heineken, später bei der Rede der Geschäftsführung wird mit einem Gläschen prickelnden Inhaltes auf das erfolgreiche Jahr angestoßen. Zum Essen wird Wein gereicht. Und danach fließt Aperol Spritz. Vor allem der Geschäftsführer soll diesem alkoholischen Mischgetränk sehr zugetan sein. All das wäre nie herausgekommen, wenn es im späteren Verlauf des besagten Freitags im Dezember 2024 nicht zu Vorfällen gekommen wäre, die am Dienstag das Pirmasenser Amtsgericht beschäftigten.
Das Gericht interessiert sich weniger für die Tatsache, dass der alkoholisierte Geschäftsführer nachts noch gegen das Firmengebäude urinierte, wie mehrere Zeuginnen berichten. Dass der Mann so betrunken gewesen war, dass er es offenbar nicht mehr schaffte, das Firmengebäude abzuschließen und die Alarmanlage zu aktivieren, spielte ebenfalls nur eine untergeordnete Rolle.
„Ich will das nicht!“
Die Vorwürfe, mit denen sich der heute 41-Jährige auseinandersetzen muss, sind schwerwiegender: An jenem Freitag soll es zu mehreren sexuellen Übergriffen und sexuellen Handlungen gekommen sein. Erschwerend kommt hinzu, dass der Mann laut Anklageschrift dabei seine Stellung als Vorgesetzter ausgenutzt haben soll. Die Taten sollen zudem gegen den Willen der Frauen erfolgt sein. „Lass mich in Ruhe. Ich will das nicht“, soll beispielsweise einer der Frauen gesagt haben, die beim Prozess am Dienstag als Nebenklägerin auftrat.
Der Angeklagte verlor umgehend nach Bekanntwerden der Vorfälle seinen Job. Der Inhaber des Unternehmens setzte ihn fristlos vor die Tür, nachdem er ihn zuvor per Handynachricht als „Vollassi“ tituliert haben soll. Zu den Vorfällen selbst äußerte sich der Pirmasenser, der mittlerweile für ein Unternehmen in Niedersachsen arbeitet, nicht persönlich, sondern in Form einer von seiner Verteidigerin Maike Kempf vorgelesenen Stellungnahme. Die lässt sich folgendermaßen zusammenfassen. Er erinnere sich an nichts mehr, sei an der Weihnachtsfeier extrem alkoholisiert gewesen und sei bis heute „sehr betroffen von den Vorwürfen“.
Auf dem Sommerfest flogen die Gläser
Ganz anders die Zeuginnen, die teils selbst Opfer seiner Übergriffe waren. Eine berichtete von einer „Wesensveränderung“ des Mannes, die immer dann aufgetreten sei, wenn er zu viel getrunken habe. Zunächst sei er lustig gewesen, dann aber aggressiv geworden. Mehrfach wurde in dem Kontext von einem Sommerfest im Jahr 2023 berichtet. In einem Lokal in der Südwestpfalz soll er randaliert und Gläser zerstört haben. Der Firmeninhaber habe ihm danach eine klare Ansage gemacht, aber die blieb letztlich wohl folgenlos.
Bei der Weihnachtsfeier soll der Angeklagte eine Frau in der Küche gegen ihren Willen geküsst haben. Andere Mitarbeiterinnen habe er mehrfach am Oberschenkel berührt, obwohl die ihm sagten, dass er es bleiben lassen soll. Eine weitere Frau erzählte, dass der Geschäftsführer sie aufgefordert habe, mit ihm zur Toilette zu gehen. Eine halbe Stunde später ging eine andere Frau zur Toilette.
Übergriff auf dem WC
Das soll der Pirmasenser ausgenutzt haben, um sie dort zu bedrängen. Bis heute leide sie unter diesem Vorfall, gab die Frau bei Gericht zu Protokoll. Sie befinde sich in psychologischer Behandlung und müsse Medikamente nehmen. „Ich hatte keine Chance“, sagte sie vor Gericht unter Tränen aus. Der Angeklagte soll sie daran erinnert haben, dass er ihr Chef sei und sie tun müsse, was er verlange, während er an ihren Haaren zog und mit seiner Hand unter die Bluse wollte. Nachdem sie vor ihm fliehen konnte, soll er sie nochmals aufgesucht und gesagt haben: „Ich habe gerade richtig Scheiße gebaut.“
Alle Zeuginnen gaben an, dass der Mann an dem Tag sehr viel Alkohol getrunken hatte. Mehrfach war die Rede von anderen (versuchten) Übergriffen, bei denen der Angeklagte sich bei anderen Anlässen nicht korrekt gegenüber Mitarbeiterinnen verhalten haben soll. Aber trotz seiner Alkoholisierung habe der Mann bei der Weihnachtsfeier gewusst, was er tat. Diese Auffassung vertrat auch Richter Alexander Kolb.
10.000 Euro für den Frauennotruf
Er verurteilte den Angeklagten wegen der sexuellen Übergriffe und der Nötigung der Frauen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung. Zudem soll der 41-Jährige 10.000 Euro Strafe an den Frauennotruf zahlen. Kolb sagte, die Verhandlung habe gezeigt, dass sich die Taten so ereignet hätten, wie der Staatsanwalt sie angeklagt habe. Der Mann habe sich an einem Abend an vier Frauen vergriffen und dabei seine Stellung als Vorgesetzter ausgenutzt. Das sei nicht zu tolerieren.
Er blieb mit der Strafe dabei unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die plädierte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Ohne Möglichkeit zur Bewährung. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte es zuvor als „absoluten Wahnsinn“ bezeichnet, dass ein alkoholisierter Chef in das WC einer Mitarbeiterin eindringe. Das seien Szenen wie im Horrorfilm.
Verteidigerin Kempf hingegen sah die Sachlage anders. Die Vorwürfe hätten sich aus ihrer Sicht nur teils bestätigt. Es stünde Aussage gegen Aussage. Ihr Mandant sei alkoholisiert gewesen und gerade weil bei dem Unternehmen so ein familiäres Verhältnis geherrscht habe, könne es zu unbewussten Griffen ihres Mandanten an den Oberschenkel seiner Nachbarin gekommen sein. Die Verteidigung forderte als Strafe 110 Tagessätze zu je 100 Euro, ansonsten Freispruch.
Ob das Urteil des Amtsgerichts Bestand haben wird, bleibt offen. Die Beteiligten haben eine Woche Zeit, dagegen rechtliche Schritte einzuleiten.
