Pirmasens/Zweibrücken Ehemalige VR-Bank-Mitarbeiter müssen rund 1,3 Millionen Euro zurückzahlen

Das Urteil im Zivilprozess wurde am Mittwochmorgen gesprochen.
Das Urteil im Zivilprozess wurde am Mittwochmorgen gesprochen.

Das Landgericht Zweibrücken hat die beiden ehemaligen Kassierer, die gemeinsam über Jahre mehr als eine Million Euro bei der VR-Bank Südwestpfalz Pirmasens-Zweibrücken veruntreut haben sollen, am Mittwoch im Rahmen eines Zivilverfahrens verurteilt. Die beiden sollen gemeinsam 1,139 Millionen Euro nebst Zinsen an ihren früheren Arbeitgeber zurückzahlen, darüber hinaus Anwaltskosten von mehr als 6700 Euro sowie rund 105.500 Euro plus Zinsen. Bei der zuletzt genannten Summe handelt es sich um Kosten für eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, welche die Bank mit der internen Aufarbeitung der Veruntreuung beauftragt hatte, nachdem das Verschwinden der Million im Februar 2018 bei der VR-Bank bekannt wurde. Darüber hinaus tragen die beiden früheren Mitarbeiter die Gerichtskosten des Zivilverfahrens.

Will die 1,1 Millionen Euro zurück: die VR-Bank Südwestpfalz.
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Das Urteil wurde am Mittwochmorgen gesprochen; es geht samt Urteilsbegründung nun den Beteiligten schriftlich zu. Sie können Berufung einlegen; das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Letzteres gilt auch für das Urteil im Strafprozess gegen die beiden früheren Kassierer, die längst in Rente sind. Wie berichtet, soll der Strafprozess vor dem Zweibrücker Landgericht als Berufungsgericht neu aufgerollt werden. Wann, steht noch nicht fest. Die Männer sind einstweilen frei. Vereinfacht gesagt, werden im Strafprozess Verstöße nach dem Strafgesetzbuch geahndet; Ankläger ist der Staat. Im Zivilprozess geht es um Forderungen zwischen Bürgern, Firmen und Institutionen.

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