Pirmasens Dem Angeklagten fehlt die Reife

Wegen sieben Fällen des gewerbsmäßigen Diebstahls, eines Diebstahls mit Waffen und Sachbeschädigung wurde ein 20-Jähriger aus Pirmasens vom Jugendschöffengericht zu einer Gesamtjugendstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, verurteilt.

Obwohl dem berufslosen Angeklagten zunächst fünf Straftaten zur Last gelegt wurden, fand er es nicht nötig, zur anberaumten Verhandlung zu erscheinen, weshalb er von der Polizei vorgeführt werden musste. Laut Anklageschrift hat der Mann zusammen mit einem bereits verurteilten Freund im Februar 2013 eine Frau, die sich in der Kirchbergstraße auf dem Heimweg befand, angegriffen. Der Frau wurde ein Schneeball ins Gesicht geworfen und von hinten eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen. Mit einer Gehirnerschütterung musste sie ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Im Mai 2013 trat der Angeklagte in der Fußgängerzone eine Schaufensterscheibe ein, wobei ein Sachschaden von rund 1500 Euro entstand. Wenige Wochen später fiel er bei einem Ladendiebstahl im Kaufland auf. Während des Aufenthalts im Geschäft trank er eine Literflasche Jägermeister, die er aus dem Regal genommen hatte, aus. Trotz Hausverbots suchte er den gleichen Markt im Oktober 2013 erneut auf und stahl zwei Päckchen Zigaretten. Bei der Tat führte er ein Klappmesser mit, womit der Tatbestand des Diebstahls mit Waffen erfüllt war. Weitere Diebstähle kamen hinzu. Mit Ausnahme der angeklagten Körperverletzung, bei der er jegliche Tatbeteiligung bestritt und die auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht eingestellt wurde, zeigte sich der Angeklagte durchweg geständig. Zumeist wies er darauf hin, dass er zu den Tatzeiten betrunken gewesen sei. „Ich brauchte Geld zum Leben“, erklärte er sein Verhalten. Das Klappmesser habe er immer zum „Brotschmieren“ dabei. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe führte aus, dass der Angeklagte seit frühester Jugend in verschiedenen Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht war und zwei Lehren vorzeitig abgebrochen habe. Schädliche Neigungen seien nicht auszuschließen. Eine Verurteilung solle nach dem Jugendstrafrecht erfolgen. Auf deutliche Brüche im Lebenslauf des Angeklagten wies die Staatsanwältin hin. Zu seinen Gunsten wertete sie das Geständnis und die Tatsache, dass die Schäden meist gering waren. Negativ schlage aber zu Buche, dass der Angeklagte mehrfach, auch einschlägig, in Erscheinung getreten sei. Eine Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie die Ableistung von 180 gemeinnützigen Arbeitsstunden sei angemessen. „ Mein Mandant steht vor den Scherben seines bisherigen Lebens“, erklärte Rechtsanwalt Walter Höh. Eine Jugendstrafe von neun Monaten sei ausreichend. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Mark Edrich kam dem Antrag der Staatsanwältin nach. Zusätzlich verhängte es einen einwöchigen Jugendarrest. „Die Reife eines Erwachsenen hatten sie weder zur Tatzeit noch heute“, hielt der Richter dem Angeklagten vor. (khei)

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