Pirmasens
Dara-Insolvenz: Wagenblatt muss bis zu 2,2 Millionen Euro zahlen
Das Landgericht Zweibrücken hat entschieden: Raphael Wagenblatt, der frühere Geschäftsführer der Pirmasenser Dara Event GmbH, muss Dutzende Gläubiger in Millionenhöhe entschädigen. Das berichtet Insolvenzverwalter Jürgen Roth auf Anfrage der RHEINPFALZ. Die Mindestsumme, die Wagenblatt zahlen muss, beläuft sich laut Roth auf rund 1,6 Millionen Euro. Sollten sich noch weitere Gläubiger melden, könnte der Betrag auf mehr als 2,2 Millionen Euro ansteigen, informiert der Kuseler Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Rückblick: Wagenblatt führte gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Daniel Schneider die Firma Dara Event, die sich unter anderem für den Betrieb der Sportsbar im Pirmasenser Hauptbahnhof und des Musikclubs Terminal am Zweibrücker Flughafen verantwortlich zeigte. Im Juli 2023 bestellte das Pirmasenser Amtsgericht Jürgen Roth als Insolvenzverwalter für das 2019 gegründete Unternehmen. Roth ist allerdings davon überzeugt, dass Dara schon spätestens am 1. April 2021 insolvenzreif war. Dennoch gingen bis Ende März 2023 noch mehrere Millionen Euro vom Konto der Firma ab. „In der kritischen Zeit waren das 1,2 Millionen Euro“, berichtet Roth. Das bedeute aber nicht zwingend, dass alles davon in Wagenblatts eigene Tasche floss. Klar sei nur, dass mehrere Hunderttausend Euro an andere Gesellschaften des 28-Jährigen gingen, so der Insolvenzverwalter. Zuzüglich Verfahrenskosten und Zinsen ergibt sich die Summe von 1,6 Millionen Euro.
Urteil ist rechtskräftig
Das Urteil am Zweibrücker Landgericht fiel Roth zufolge bereits am 10. Januar. Die Berufungsfrist ist abgelaufen. „Mir ist keine Mitteilung zugegangen, dass Herr Wagenblatt beziehungsweise sein Anwalt Berufung eingelegt haben. Deshalb gehe ich davon aus, dass das Urteil rechtskräftig ist“, sagt Roth. Das bestätigt auch Wagenblatt auf Anfrage: „Ich respektiere das Urteil des Landgerichts und habe mich nach sorgfältiger Abwägung im Einverständnis mit meinem Anwalt gegen eine Berufung entschieden – auch wenn der Ausgang offen gewesen wäre.“ Aufgrund seiner „aktuellen wirtschaftlichen Situation“ sei es der sinnvollste Weg, eine geordnete Lösung anzustreben, so Wagenblatt, der ergänzt: „Vom heutigen Standpunkt aus wäre es für niemanden von Vorteil, wenn sich die Angelegenheit mit Herrn Roth noch über Jahre hinzieht.“
Roth muss sich nun zunächst einen Überblick über Wagenblatts Finanzen verschaffen, der mit seiner Agentur „Stargate“ bis Oktober 2024 auch das Biosphärenhaus in Fischbach betrieb. „Ich habe keine aktuellen Informationen über sein Vermögen. Seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat er mir gegenüber nie etwas offen gelegt.“ Bei diesen Nachforschungen hofft der Fachanwalt auf Unterstützung von den Gläubigern. Denn die Entscheidung des Gerichts allein entschädigt noch niemanden. „Es geht jetzt darum, das Urteilspapier in Geldscheine für die Gläubiger umzuwandeln“, betont der Kuseler. Wie lange sie auf Zahlungen warten müssen, kann er allerdings nicht abschätzen: „Das kann ganz schnell gehen, das kann aber auch ganz lange dauern.“
Knackpunkt: Wem gehört das Matrix?
Ein Knackpunkt sind etwa die Besitzverhältnisse des Musikclubs Matrix – ehemals Quasimodo – auf der Husterhöhe. Die jetzigen Betreiber, Steffen Mattern und Marcel Triem, bestätigten im Dezember vergangenen Jahres gegenüber der RHEINPFALZ, dass der Kaufvertrag noch nicht vollzogen wurde. Somit ist die Immobilie immer noch im Besitz des vorherigen Betreibers: Raphael Wagenblatt. Für Roth gilt es nun zu klären, ob er für das Matrix eine sogenannte Zwangssicherungshypothek eintragen lassen kann. Heißt: Der Club könnte zwangsversteigert werden, um aus dem Erlös die Gläubiger zu bedienen.
Für weitere Sorgen Wagenblatts könnte das Thema Insolvenzverschleppung sorgen. Die für Wirtschaftsstraftaten zuständige Staatsanwaltschaft Kaiserslautern bestätigte bereits im August 2023, dass sie gegen Wagenblatt und Schneider ermittelt. Zuvor waren mehrere Strafanzeigen gegen die beiden früheren Dara-Geschäftsführer eingegangen. Laut Insolvenzrecht macht sich strafbar, wer den Insolvenzantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig stellt. Wer eine Insolvenz vorsätzlich verschleppt, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Wurde die Insolvenz nur fahrlässig verschleppt, fällt die Freiheitsstrafe geringer aus, dann beträgt sie maximal ein Jahr. Eine Verurteilung kann auch berufliche Konsequenzen haben, wenn die Ausübung von Geschäftsführertätigkeiten für mehrere Jahre ausgeschlossen wird.
Inwiefern sich das im Januar gesprochene Urteil darauf auswirkt, will Roth nicht abschließend beurteilen. „Das ist nicht mein Fachbereich“, sagt er. Aber: „Die zivilrechtliche Haftung knüpft an einen strafrechtlichen Sachverhalt. Die Staatsanwaltschaft hat es jetzt eigentlich leicht – die Akten liegen beim Gericht.“
