Pirmasens Brandprozess: Wie die Kippe hinters Sofa kam, bleibt ungeklärt

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Am 17. April vergangenen Jahres hatte ein Wohnungsbrand im Winzler Viertel einen Schaden von 40.000 Euro angerichtet und eine Wohnung unbewohnbar gemacht. Der Brand gab bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Rätsel auf.

„Ich bin Herr meiner Sinne. Ich stecke nicht meine Bude an“, verteidigte sich der 37-jährige Angeklagte am Mittwoch gegen den Vorwurf der Staatsanwaltschaft Zweibrücken, eine glimmende Zigarette unbeaufsichtigt in der Wohnung zurückgelassen zu haben. Richterin Kathrin Krieger wies den Mann darauf hin, dass „Fotos nahelegen, dass Sie Aschenbecher nicht gerne benutzen“. Er rauche in der Wohnung, aber er „schmeiße die Zigarettenstummel gerne in Flaschen“, wies er den Vorwurf zurück. Aber die Richterin sagte ihm, dass auf Fotos vom Brandort fünf Kippen auch außerhalb von Flaschen zu sehen seien. Das fand der Mann komisch.

Er habe seine Wohnungstür zugezogen, um den Müll runterzubringen. Das habe keine Minute gedauert. Auf dem Rückweg habe er schon im Treppenhaus Qualm aus seiner Wohnung kommen sehen. Er sei hinein und habe das Fenster im Schlafzimmer gegenüber der Wohnungstür aufgerissen, damit der Rauch abzieht, und es offengelassen, als er wieder hinunter gegangen sei. Der Rauch sei von links aus dem Wohnzimmer gekommen. Aber wegen der Hitze habe er dort nicht mehr hingekonnt.

Brandstellen ohne Verbindung

Es sei niemand verletzt worden, betonte die Richterin. Ein Gutachter schloss eine elektrische Brandursache und auch Brandbeschleuniger aus. Aber es habe zwei Brandstellen ohne Verbindung miteinander gegeben, eine so genannte „Brandverschleppung“, sagte er. Der Brand müsse sich „fortgepflanzt“ haben. Eine richtige Erklärung dafür gab es nicht.

Der Gutachter war überzeugt, dass der Brand hinter der Couch entstanden war. Dort seien aber keine elektrischen Anschlüsse. Es seien auch keine Rückstände von elektrischen Geräten gefunden worden. „Es muss etwas heruntergefallen sein“, war der Experte sicher. Das sei mit „sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine brennende Zigarette“ gewesen. Denn im hinteren unteren Bereich der Couch sei ein „vollständiger Substanzverlust der Couch“ eingetreten. Wenn eine glimmende Zigarette auf Synthetik wie Schaumstoff fällt, genüge eine Vorlaufzeit von einer halben Stunde. Beim Verlassen der Wohnung habe der Mann das nicht wahrgenommen, entlastete der Gutachter den 37-Jährigen.

Mit frisiertem Mofa erwischt

Die Richterin ging von Fahrlässigkeit am unteren Rand aus und von verminderter Schuldfähigkeit. Sie war überzeugt, dass keine andere Ursache für den Brand als eine brennende Zigarette in Betracht komme. Sie glaubte dem Mann aber, dass er es nicht bemerkt hatte. Er habe selbst viel durch den Brand verloren. Er hatte die Wohnung erst bezogen, in neue Möbel investiert, aber keine Versicherung.

Außerdem verurteilte das Amtsgericht den Angeklagten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz. Er war im Mai vergangenen Jahres mit seinem Mofa im Landkreis herumgefahren. Eine „Spazierfahrt“, gestand der Mann. Allerdings war das Mofa etwas flott unterwegs. Statt mit 25 Stundenkilometern wurde der Mann mit Tempo 58 erwischt. Zuviel für ein Mofa.

Acht Monate auf Bewährung

Das Gericht verurteilte den 37-Jährigen zu einer Gesamtstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Als Auflage muss er wahlweise 600 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege zahlen oder 120 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Außerdem muss er für ein Jahr an monatlichen Drogenberatungsgesprächen teilnehmen und erhielt einen Bewährungshelfer. Das Gericht sprach auch eine zwölfmonatige Führerscheinsperre aus.

Er solle sein Drogenproblem in den Griff bekommen, riet ihm die Richterin. Der Mann konsumiert nach eigenen Angaben seit 25 Jahren regelmäßig Amphetamin und lehnt eine Therapie als sinnlos entschieden ab. Wegen Verkehrsdelikten ist er einschlägig vorbestraft, war bereits mehrfach in Haft und stand zur Tatzeit unter laufender Bewährung und Führungsaufsicht. Er erhalte zum letzten Mal Bewährung, warnte ihn die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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