Pirmasens Beleidigung auf Facebook landet vor Gericht

Wegen der Mülltonnen gab es offenbar immer wieder Streit in einem Mietshaus.
Wegen der Mülltonnen gab es offenbar immer wieder Streit in einem Mietshaus.

Weil sie den Sohn ihres Vermieters auf der sozialen Plattform Facebook übel beleidig haben soll, musste sich eine 18-jährige Pirmasenserin am Montag vor dem Amtsgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft hatte der 18-Jährigen zur Last gelegt, im August vergangenen Jahres über ihr Profil auf Facebook einen Mann übel beleidigt zu haben. Ziel sei gewesen, dass der Beleidigte keine Bilder von der Hausfassade machen sollte, die der damalige Freund der Angeklagten verschmutzt haben soll. Die Anklage lautete auf gemeinschaftliche Beleidigung und versuchte Nötigung.

Die Frau gab als Grund für den Ausraster im sozialen Netzwerk an, es habe Probleme wegen der Mülltrennung gegeben. Der erwachsene Sohn des Vermieters habe die Mülltonnen in seine Wohnung gestellt und sich geweigert, sie herauszugeben. Es sei sein Recht, sie in seine Wohnung zu stellen, habe dieser ihnen erklärt. „Es war Kindergarten“, sagte die 18-Jährige vor Gericht. Der genannte Vermietersohn habe regelmäßig den Müll aus den Tonnen geholt und getrennt, wie es ihm gepasst habe. Er habe ihnen einen Müllsack vor die Tür gelegt und gemeint, das müsse reichen. Aber sie habe ein Kind, das noch Windeln brauche. Da sei eine Mülltüte zu wenig.

Eintrag gelöscht und entschuldigt

Wegen des Müllstreits und wegen Schimmels in der Wohnung habe sie diese gekündigt. Aber das habe der Mann nicht akzeptieren wollen und habe weiter gestichelt. Den Eintrag habe sie noch am selben Tag gelöscht, als der Mann sie dazu aufgefordert habe, und sie habe sich bei ihm entschuldigt, sagte die Frau.

Die Jugendrichterin stellte das Verfahren gegen die 18-Jährige auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig ein. Wenn die Frau 15 Sozialstunden verrichtet hat, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Das Verfahren gegen ihren damaligen Freund war bereits vorläufig eingestellt, da gegen ihn ein Verfahren wegen anderer, schwerwiegenderer Vorwürfe laufe, war zu hören.

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