Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Auf 1800 Quadratmetern keine Jagd: Wie eine Grundstücksbesitzerin ein Verbot durchsetzt

Barbara Schwarz hängt an ihrem Grundstück bei Winzeln die Jagdverbotsschilder auf. Vier Jahre, nachdem sie den Antrag gestellt h
Barbara Schwarz hängt an ihrem Grundstück bei Winzeln die Jagdverbotsschilder auf. Vier Jahre, nachdem sie den Antrag gestellt hat, ist das Grundstück nun befriedet.

Bei Winzeln sind seit 1. April 1800 Quadratmeter Wald jagdlich befriedet. Dort dürfen keine Tiere geschossen werden. Warum es vom Antrag bis zum Erlass vier Jahre dauerte.

Durchgesetzt hat das Verbot Barbara Schwarz. Sie ist eine der Eigentümerinnen des Areals bei Winzeln und Inhaberin eines weiteren Grundstücks bei Erfweiler, für das die Vorschrift ebenfalls gilt. Es sind die beiden einzigen befriedeten Flächen in der gesamten Südwestpfalz. Schwarz hatte die Befriedung schon vor vier Jahren beantragt, und die Kreisverwaltung hatte dies für das Gelände bei Erfweiler auch direkt umgesetzt. Anders allerdings die für das Grundstück bei Winzeln zuständige Stadtverwaltung: Sie habe, so Schwarz, den gesetzlichen Spielraum zugunsten des Jägers ausgereizt und erst mit Auslaufen des Jagdpachtvertrags am 31. März dieses Jahres das Verbot erlassen.

Schwarz geht es nach eigener Aussage darum, Tieren einen sicheren Rückzugsort zu bieten und ihre Tötung zu verhindern. Für die Jagd fehle ihr jedes Verständnis. „Die Faselei über Fleisch von gesunden Tieren oder notwendige Bestandsregulierungen sind schäbige Ausflüchte“, sagt die Veganerin. Ihrer Ansicht nach würden sich Tierpopulationen ganz von alleine regulieren, wenn der Mensch nicht eingreift. Im Gegenteil: Die Tierschützerin ist davon überzeugt, dass die Jagd die Geburtenrate sogar erhöht.

„Zeichen gegen jagdliche Unkultur“

Die Gründe, warum sie persönlich die Jagd ablehnt, sind vielfältig. Schwarz nennt beispielsweise die Fallenjagd, die für Beutekonkurrenten von Jägern zulässig sei, die Treib- und Drückjagden sowie die Praxis bei der Erteilung eines Jagdscheins, nach der ein Jäger lebenslang nicht mehr seine Treffsicherheit beweisen müsse. Mit jedem befriedeten Grundstück werde „ein Zeichen gegen die jagdliche Unkultur, die inakzeptable, zu Lasten aller Tiere gehende politisch geduldete Spielwiese“ der Jäger gesetzt, lautet Schwarz’ drastische Kritik.

Auf die Frage, warum die Anordnung für das Winzelner Grundstück erst mit vierjähriger Verzögerung umgesetzt wurde, antwortete Maximilian Zwick, Pressesprecher der Stadtverwaltung: „Die Befriedung wurde nicht hinausgezögert, sondern beruht auf rechtlichen Vorgaben des Bundesjagdgesetzes.“ Demnach sollte eine Befriedung erst mit Ende des Jagdpachtvertrags erfolgen. Ausnahme: die lange Frist sei dem Grundbesitzer nicht zumutbar, so Zwick. Das sei bei Familie Schwarz aber nicht der Fall gewesen.

Befriedung kann Auswirkungen auf Gemeinwohl-Belange haben

Die Vorgaben für eine Befriedung seien umfangreich, erläuterte der Sprecher weiter. Der Eigentümer müsse glaubhaft machen, dass er die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehne. Diese Gründe müssten ernsthaft sein. Eine bloße allgemeine Ablehnung der Jagd reiche nicht aus, erläutert Samantha Lang von der Kreisverwaltung. Der Antrag auf Befriedung könne abgelehnt werden, wenn zu befürchten sei, dass dadurch öffentliche Belange gefährdet sein könnten, so Zwick. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn sehr viele Eigentümer solche Anträge stellen würden und damit ein Ausufern der Wildschweinpopulation zu erwarten wäre. Den Antrag müsse außerdem immer der Eigentümer stellen, ein Pächter könne dies nicht. Unentgeltlich ist der Antrag nicht: Der Verein „Wildtierschutz Deutschland“ verweist auf Kosten von 200 bis 800 Euro; dazu könnten noch Anwaltsgebühren kommen.

Anträge auf Befriedung können seit Dezember 2013 gestellt werden. Allerdings müsse ein aufwendiges Behördenverfahren durchlaufen werden, betont Lang von der Kreisverwaltung. Alle Beteiligten müssten angehört werden. Das Verfahren sei notwendig, da die Nichtbejagung einzelner Flächen rein privaten Interessen diene, aber gleichzeitig Auswirkungen auf Gemeinwohlbelange und Flächen anderer Eigentümer haben könne, verwies Lang auf Schäden, die Wildschweine auf Äckern oder Rehe im Wald verursachten. Der Eigentümer verliere nach der Befriedung den Anspruch auf Ersatz von Wildschäden, könne aber im Gegenzug flächenanteilig an der Haftung für Wildschäden beteiligt werden, nannte die Sprecherin weitere Konsequenzen des Jagdverbots.

Info

Wer selbst sein Grundstück befrieden möchte, findet Informationen beim Verein Wildtierschutz Deutschland.

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