Pirmasens Angeklagter erkennt deutsche Gerichte nicht an

Der 46-Jährige muss sich vor dem Landgericht Zweibrücken verantworten.
Der 46-Jährige muss sich vor dem Landgericht Zweibrücken verantworten.

Vor der sechsten Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken begann am Mittwoch der Prozess gegen einen 46-jährigen Angeklagten aus Pirmasens wegen unerlaubten Drogenhandels.

Nach den Worten des Staatsanwaltes Martin Kiefer wurde der Pirmasenser am 28. Mai nachts um 0.35 Uhr im Pirmasenser Stadtgebiet bei einer mit Polizeikontrolle mit 87 Tildin-Tabletten erwischt. In seiner Kleidung fanden die Beamten zudem 1500 Euro Bargeld in „szenetypischer Stückelung“ sowie ein Pfefferspray.

Im Ferienhaus seiner Eltern in der Erlenbrunner Straße, die der Angeklagte als Wohnung benutzte, stellten die Beamten später weitere Drogen und entsprechende Utensilien sicher. Im Gefrierschrank lagen 1259 Gramm Amphetamin, in der Küche und im Wohnzimmer wurden 455 Streckmittel gefunden. 26 Cannabispflanzen ragten bis zur Blüte ausgereift aus den Blumentöpfen. Sogenannte Grip-Tütchen, diverse Konsumutensilien, Verpackungsmaterial mit Anhaftungen, Feinwaagen und mehrere Mobiltelefone wurden von der Polizei sichergestellt. Im Wohnzimmer fanden die Beamten Pfefferspray und einen Hammer, der griffbereit neben der Schlafcouch lag.

Angeklagten droht Mindeststrafe von fünf Jahren Haft

Ein Sachverhalt, der nach dem Gesetz mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Haft geahndet wird. Dieses Gesetz erkennt der Angeklagte aber nicht an, wie er wortstark neben seinem Verteidiger Christian Zinzow sitzend den drei Berufsrichtern und zwei Schöffen der Strafkammer unter seiner Mund- und Nasenmaske hervor entgegnete.

Aus der Untersuchungshaft in Wittlich wurde der 46-Jährige am Morgen mit Verspätung wegen eines Staus nach Zweibrücken gebracht und in Handfessel neben seinen Verteidiger geführt. Die Handfessel wurden ihm dann während der Verhandlung abgenommen.

Fortsetzung am Montag, 10. Oktober

Der Angeklagte legte gleich nach der Anklage des Staatsanwaltes los. „Ich akzeptiere nicht die deutschen Rechte. Die sind freiwillig gemacht. Ich möchte sofort in meine Heimat Rumänien, nach Groß St. Nikolaus ausgewiesen werden. In Rumänien werde ich alles ans Licht bringen, was mir hier widerfahren ist“, verkündete der Angeklagte lautstark und aufgeregt. Zu seinen persönlichen Verhältnissen und dem Vorwurf des Staatsanwaltes wolle er nichts sagen. Die Beweisaufnahme soll am Montag, 10. Oktober, beginnen, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Herzog. Er teilte außerdem mit, dass neben der Unterbringung des Angeklagten in eine Entziehungsanstalt auch die Unterbringung in eine psychiatrische Anstalt in Erwägung kommen könne. An dem Prozess nimmt ein psychiatrischer Gutachter teil, der zur Schuldfrage und möglichem Maßregelvollzug aussagen werde.

Der Prozess wird am Montag, 10. Oktober, um 9.30 Uhr im Landgericht Zweibrücken fortgesetzt.

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