Pirmasens Amtsgericht Pirmasens: Freispruch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

Freispruch für einen 60-Jährigen vorm Amtsgericht.
Freispruch für einen 60-Jährigen vorm Amtsgericht. Foto: Buchholz

Das Jugendschöffengericht Pirmasens sprach am Mittwoch, dem dritten Verhandlungstag, einen 60-jährigen Pirmasenser vom Vorwurf des mehrfachen sexuellen Missbrauchs der 13-jährigen Enkelin seiner damaligen Lebensgefährtin im Sommer 2016 aus Mangel an Beweisen frei.

„Es gibt Anhaltspunkte für sozialinadäquates Verhalten des Angeklagten gegenüber dem 13-jährigen Kind“, betonte der Vorsitzende Richter Mark Edrich in seiner Urteilsbegründung. Der Chat-Verlauf etwa oder das Foto des halbnackten Angeklagten auf dem Handy des Mädchens. Aber „das ist noch kein Tatnachweis“, sagte Edrich. „Was konkret passiert ist, blieb offen“. Das Gericht war überzeugt, dass das Kind den behaupteten Pornofilm gesehen hat. Aber ob der Mann dem Mädchen den Film bewusst gezeigt hat, bleibe offen. Das Mädchen habe sich vor Gericht nur zu zwei Vorfällen geäußert und das nur rudimentär. Aber in welchem Zusammenhang die Vorfälle passiert sind, sei offen geblieben, so Edrich. Bei Vernehmungsbeamten und zwei Sachverständigen habe das Kind abweichende Äußerungen gemacht. Aber die Brüche und Widersprüche seien nicht in Einklang zu bringen. Es sei möglich, dass sie Sachen, die sie nicht erlebt habe, für real erlebt halte. „Die Basis für einen Schuldspruch fehlt“, erläuterte der Vorsitzende.

Mutter nimmt in Schwangerschaft Alkohol und Drogen

Zuvor hatte das Gericht zwei Sachverständige zu Aussagefähigkeit und Glaubwürdigkeit der zur Tatzeit 13-Jährigen gehört. Eine Fachärztin für Jugendpsychiatrie und -psychologie informierte, die Mutter des Mädchens habe während der Schwangerschaft Alkohol und Drogen genommen. Weil die Mutter wenig Interesse an dem Kind zeigte, habe die Oma das Kind versorgt und erzogen. Es sei zu Entwicklungs- und Konzentrationsstörungen gekommen. Auch könne das Mädchen Reaktionen anderer Personen schlecht einordnen und sich schlecht erinnern. Auf Fragen „sprudelt ungefiltert heraus, was ihr in den Kopf kommt“. Sie interpretiere Ereignisse falsch und verdrehe auch Tatsachen. Es bestehe die „Gefahr, dass sie Erlebtes mit Begehrtem vermischt“, so die Ärztin. Ihre Intelligenz sei unterdurchschnittlich.

Psychologin: Gesicherter Schluss auf Erlebtes ist nicht möglich

Eine Psychologin führte aus, das Mädchen könne Widersprüche nicht nachvollziehen, wenn sie darauf hingewiesen werde. Ihr intellektuelles Leistungsvermögen sei beschränkt. Möglicherweise werde Erlebtes in ihrem Gedächtnis unbewusst umgedeutet und erweitert. Es sei nicht alles Fantasie, es gebe bestimmte Anhaltspunkte. Aber ein „gesicherter Schluss auf Erlebtes ist nicht möglich“, so die Psychologin.

Hingegen hatte das Jugendschöffengericht keine Zweifel, dass der Angeklagte eine halbautomatische Kurzwaffe plus teilweise funktionierende Munition vorsätzlich und nicht nur kurz unerlaubt besessen hatte. Seine Einlassung, er habe beides erst kurz vor der Durchsuchung im Wald gefunden, glaubte das Gericht nicht, da die Waffe „blitzblank“ gewesen sei. Es verurteilte den bisher nicht vorbestraften 60-Jährigen deshalb zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. Als Auflage muss er 160 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

x