Pirmasens
AfD-Ratsmitglied kassiert Strafe, weil er „Omas gegen rechts“ beleidigte
Der Satz „Nehmt diesen hirnlosen Schabracken endlich die Drogen weg“, kostet einen 74-Jährigen, der für die AfD in einem südwestpfälzischen Gemeinderat sitzt, 900 Euro. Gepostet hatte der Mann den Satz im Internet und es war nicht die erste Verurteilung wegen seiner Internetaktivitäten.
„Ich befürchte, da werden wir uns öfter sehen“, meinte Richterin Jessica Straßer am Dienstag zu dem Mann, der wegen Beleidigung angeklagt war und nicht einsehen wollte, dass diese Art der Äußerung nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Das AfD-Ratsmitglied stand erst im Februar wegen anderer Äußerungen im Internet vor Gericht. 2023 hatte der 74-Jährige „Deutschland erwache“ in einem Beitrag auf Facebook geschrieben, was ihm wegen der Verbreitung einer Nazi-Parole eine Geldstrafe von 1500 Euro einbrachte.
Acht „Omas gegen rechts“ erstatteten Anzeige
Am Dienstag ging es um einen weiteren Beitrag, den er im Oktober vergangenen Jahres zu einer Zeitungsmeldung im Heilbronner Raum wegen einer Mahnwache der „Omas gegen rechts“ gegen die AfD veröffentlichte. „Nehmt diesen hirnlosen Schabracken endlich die Drogen weg“, hatte er geschrieben, was er vor Gericht am Dienstag unumwunden einräumte. Auf dem Foto waren elf Aktivistinnen der „Omas gegen rechts“ zu sehen. Acht davon erstatteten Anzeige wegen Beleidigung. Dann könne es ja nicht so schlimm gewesen sein, wenn nur acht Anzeige erstatteten, meinte der Südwestpfälzer vor Gericht zu seiner Entlastung.
Er habe damit auch niemanden beleidigen wollen und es nur satirisch gemeint. „Ich fühle mich von den Leuten veräppelt und wollte sie jetzt auch mal auf die Schippe nehmen“, meinte er vor Gericht und führte ein vergleichbares Urteil aus Paderborn an, in dem die Bezeichnung „abgefuckte Schabracken“ nicht bestraft worden sei, weil Äußerungen dieser Art von der Meinungsfreiheit gedeckt seien, zitierte der Südwestpfälzer aus dem Urteil von Paderborn, was die Pirmasenser Richterin Straßer aber nicht gelten ließ. „Das funktioniert bei mir nicht“, meinte sie zu seinen Einlassungen. Mit auf die Schippe nehmen, habe eine Äußerung wie „hirnlose Schabracke“ nichts mehr zu tun. Er halte es trotzdem für eine normale Art des politischen Diskurses, betonte der Angeklagte. Richterin Straßer kündigte ihm für diesen Fall an, dass er dann wohl künftig noch öfter vor Gericht erscheinen müsse.
Den Widerspruch zu dem Strafbefehl über 900 Euro für die Beleidigung der acht Aktivistinnen zog der 74-Jährige letztlich zurück, da ihm die Richterin verdeutlichte, dass es im Fall eines Urteils deutlich teurer werden dürfte, da sie seine Uneinsichtigkeit noch mit bewerten würde.