Pirmasens 600 Euro Strafe für Drohungen über Handynachrichten

Der Angeklagte hatte seiner Ex Drohnachrichten geschickt.
Der Angeklagte hatte seiner Ex Drohnachrichten geschickt.

An vier Tagen zwischen dem 25. November und dem 15. Dezember 2021 hatte ein 47-jähriger Mann einer Bekannten über Whatsapp Drohungen geschickt: Er werde ihr das Genick brechen, ihrem neuen Freund das Genick brechen, ihre Fresse kaputt machen, ihren Freund schlachten, hatte er angekündigt.

Wegen dieser vier Bedrohungen hatte das Amtsgericht Pirmasens gegen den Mann einen Strafbefehl erlassen, wonach er eine Geldstrafe von 1400 Euro (70 Tagessätze à 20 Euro) zahlen sollte. Dagegen legte der Mann Einspruch ein, weshalb es am Mittwoch zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht kam. Sein Verteidiger beschränkte den Einspruch sodann auf die Rechtsfolgen. Damit stand der Sachverhalt fest und es ging nur noch um die Höhe der Strafe. Da die erheblichen Vorstrafen des Mannes lange zurück liegen und er derzeit von Hartz IV lebt, reduzierte die Richterin die Strafe. Der 47-Jährige muss nun nur noch 600 Euro (60 Tagessätze à zehn Euro) zahlen und die Kosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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