Pirmasens 25-Jähriger bricht in Schule und Moschee ein

Der Angeklagte ist unter anderem in das Leibniz-Gymnasium eingebrochen.
Der Angeklagte ist unter anderem in das Leibniz-Gymnasium eingebrochen.

Wegen dreifachen versuchten und eines vollendeten Diebstahls sowie Drogenhandels in zwei Fällen hat das Amtsgericht Pirmasens am Mittwoch einen 25-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt.

Am 13. August 2020 gegen 23 Uhr verschaffte sich der Angeklagte zusammen mit einem gesondert verfolgten Mann Zutritt zum Leibniz-Gymnasium in der Luisenstraße. Sie durchsuchten es und montierten einen Flachbildfernseher im Wert von 1000 Euro von der Wand ab. Vor einer Kellertür stellten sie die Beute zum Abtransport bereit. Ihr Tun war aber nicht unbemerkt geblieben und die Polizei nahm das Duo noch auf dem Schulgelände fest. Den Fernseher hätte er verkaufen wollen, um Essen zu kaufen, gestand der Angeklagte.

Zwischen August und September vergangenen Jahres soll der 25-Jährige laut Anklage nachts dreimal in eine Moschee in der Pirmasenser Hauptstraße eingebrochen sein. Dabei soll er beim ersten Mal eine Spendendose mit 100 Euro und ein Mikrofon gestohlen haben. Bei den weiteren Malen hat er keine Beute gefunden, einmal soll er in Begleitung eines weiteren Mannes gewesen sein.

Der Komplize des Angeklagten erzählt eine andere Geschichte

Der Angeklagte behauptete, dass sich die Tür ohne Werkzeug öffnen ließ und er nur das Mikrofon mitgenommen habe, aber keine Kasse und kein Geld. In der Moschee habe er öfter übernachtet. Dem anderen Mann habe er nur seinen Schlafplatz zeigen wollen. Sie seien nur herumgelaufen und hätten geguckt.

Sein Begleiter erzählte etwas anderes: Sie hätten gemeinsam Drogen konsumiert und seien aus Langeweile in der Stadt herumspaziert. Mit einem Gegenstand habe der Angeklagte die Tür zur Moschee geöffnet. Er sei hinterhergelaufen und sie hätten „geschnust“, also nach Brauchbarem zum Mitnehmen geguckt. Aber es sei nichts da gewesen. Dass er schon dort geschlafen hätte, habe ihm der 25-Jährige nicht erzählt, gab der Zeuge auf Nachfrage an.

Abwesende Zeugen machen Beweisaufnahme schwierig

Außerdem war der Mann angeklagt, im Mai und Juni 2021 zweimal Haschisch verkauft zu haben: einmal zehn Gramm und einmal mindestens vier Gramm. Dabei ging die Anklage von gewerbsmäßigem Handeltreiben aus. Der Angeklagte behauptete, er habe nur einem Bekannten „ausgeholfen“. Dass es gewerbsmäßig war, stritt er aber vehement ab.

Da weitere Zeugen nicht erschienen waren, ließ sich nicht nachweisen, ob der Drogenhandel gewerbsmäßig war und der Angeklagte in der Moschee auch Geld mitgenommen hatte. Unterschiedliche Auffassungen gab es dazu, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Staatsanwalt befürchtete weitere Straftaten des Mannes, da er einschlägig vorbestraft, derzeit mittellos ist und die Taten im Zusammenhang mit Drogenabhängigkeit begangen habe. Er forderte ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung.

Richterin gibt noch eine Chance

Der Verteidiger wies darauf hin, dass sein Mandant inzwischen Hartz-IV beantragt und eine Wohnung in Aussicht habe. Er plädierte auf eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Der Angeklagte betonte, er wolle nicht mehr einbrechen. „Ich hätte es in den letzten Tagen tun können“, sagte er.

Die Richterin ging davon aus, dass der Mann durch die abgesessenen Ersatzfreiheitsstrafen von sechs Monaten erfahren habe, was Haft bedeutet, und gab ihm noch eine Chance. Als Bewährungsauflage muss der 25-Jährige 200 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten, für ein Jahr an monatlichen Drogenberatungsgesprächen teilnehmen und er erhielt einen Bewährungshelfer. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von 160 Euro an Taterträgen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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