Rheinpfalz Wasserturm: Gemeinde möchte Bauwerk zurück

«HELTERSBERG.» Die Gemeinde Heltersberg hat angefragt, ob sie von der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben den Heltersberger Wasserturm wieder zurückbekommen kann. Dieser wird von der Verbandsgemeinde nicht mehr für die Wasserversorgung benötigt.

1975 war der Heltersberger Wasserturm ins Eigentum der Verbandsgemeinde übergegangen. Denn diese war nach ihrer Gründung für die Wasserversorgung im Holzland zuständig. Nachdem in den vergangenen Jahren das Wasserwerk Heltersberg komplett saniert wurde, wird der Wasserturm nicht mehr benötigt. Was die VG noch brauche, sei Zugang zu einem Schacht auf dem Gelände, in dem noch benötigte Steuerungstechnik verbaut ist, erklärte Werkleiter Andreas Schneider. In den Büchern der Verbandsgemeinde steht der Turm noch mit einem Buchwert von 51 Cent. Er sei aber in einem guten Zustand, sagte Verbandsbürgermeister Lothar Weber (SPD). Die Verbandsgemeinde habe die notwendigen Unterhaltungsarbeiten immer gemacht. Während es bei Schulgrundstücken klar geregelt ist, dass diese an die Ortsgemeinden zurückfallen, wenn die Verbandsgemeinden sie nicht mehr für den Schulbetrieb benötigen, gibt es diese Regelung für Wassertürme nicht. Fälle dieser Art habe es aber im Land schon mehrfach gegeben, erfuhr die Verbandsgemeinde auf Nachfrage beim Gemeinde- und Städtebund. Der erklärte, dass Wassertürme unentgeltlich an die Gemeinden zurückgegeben würden, wenn diese die Türme für eigene öffentliche Zwecke nutzen wolle. Bei einem Verkauf an private Bauherren zum Beispiel sehe das anders aus. Deshalb beschloss der Werksausschuss, dass grundsätzlich Bereitschaft bestehe, den Wasserturm zurückzugeben, wenn klar sei, was die Gemeinde Heltersberg damit machen will.

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