Pirmasens Wasserschaden: Streit geht vor Gericht

Der Eigentümer eines Hauses in der Herzogstraße bezweifelte vor Gericht, dass die Stadtverwaltung befugt ist, einen Sicherheitsn
Der Eigentümer eines Hauses in der Herzogstraße bezweifelte vor Gericht, dass die Stadtverwaltung befugt ist, einen Sicherheitsnachweis von ihm zu fordern.

Mit einem Wasserschaden aus dem Jahr 2015 in einem Bad eines Mehrfamilienhauses in der Herzogstraße beschäftigte sich das Verwaltungsgericht Neustadt am Montag. Der Kläger hält allerdings die Kammer für befangen und muss dies nun begründen.

Die Stadtverwaltung hatte im Januar 2017 vom Hausbesitzer einen Nachweis darüber gefordert, dass die Decke des Bades stabil ist. Dagegen hatte der Mann Widerspruch eingelegt und schließlich Klage eingereicht. Im Laufe der Verhandlung am Montag vor dem Verwaltungsgericht stellte der Pirmasenser einen Befangenheitsantrag gegen die Kammer. Für eine Begründung dieses Antrags wurde ihm Zeit bis Sonntag gewährt. Es war bereits die zweite Verhandlung in Neustadt wegen des Wasserschadens. Im November vergangenen Jahres hatte die Kammer entschieden, dass ein Mitarbeiter des Pirmasenser Bauamts als Zeuge gehört werden soll. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Carmen Seiler-Dürr hatte sich im November 2015 eine Mieterin des Hauses an die Bauabteilung der Stadtverwaltung gewandt und berichtet, dass der Fluchtweg aus dem Gebäude nicht gesichert sei, da es an der Eingangstür keine Türklinke gebe. Außerdem habe die Frau Bedenken wegen der Stabilität der Decke eines Badezimmers geäußert. Eine Türklinke sei nach der Verhandlung im November 2017 angebracht worden, berichtete Seiler-Dürr. Der Nachweis über die Standsicherheit der Decke stehe jedoch nach wie vor aus. Wie der Mitarbeiter der Bauabteilung berichtete, hatte er das Gebäude am 8. Dezember 2015 besichtigt. Die Armaturen in einem Bad im zweiten Obergeschoss seien undicht gewesen. Von dort sei Wasser in die Wand und den Boden gelaufen. Dieser Boden ist gleichzeitig die Decke eines Bades im ersten Obergeschoss. Wo das Wasser heruntergelaufen war, habe er ein Loch in der Decke sowie Wasserflecken entdeckt, und der Putz sei in diesem Bereich undicht gewesen. Er habe außerdem gesehen, dass Teile der Deckenverputzträger abgebrochen und die hölzernen Deckenbalken sowie die Füllung zwischen den Balken feucht gewesen seien. Da aufgrund dieser Schäden nicht sicher sei, ob die Decke noch stabil ist, habe man die Verwaltung den Hausbesitzer aufgefordert einen Nachweis darüber vorzulegen, erklärte der Bauamtsmitarbeiter. Der Hauseigentümer bezweifelte, dass die Stadtverwaltung dazu berechtigt ist und ebenso, dass der Mitarbeiter der Verwaltung – ein Zimmermann und staatlich geprüfter Techniker für Hochbau – genug Sachkunde besitzt, um die Situation bewerten zu können. Zudem sei die Schadstelle nicht umfassend genug geprüft worden. Es handele sich nur um einen „ganz kleinen Wasserschaden“, sagte der Hauseigentümer. Die Badarmaturen im zweiten Obergeschoss seien vor einiger Zeit instand gesetzt worden. Danach habe man die Decke austrocknen lassen. Inzwischen sei festgestellt worden, dass die Holzbalken in Ordnung sind. Die Decke sei erneuert worden. „Warum haben Sie der Stadt das nicht mitgeteilt, warum haben Sie keinen Nachweis vorgelegt?“, fragte Seiler-Dürr den Pirmasenser mehrfach. Er gab keine Antwort, bezeichnete das Verhalten der Verwaltung als „Behördenwillkür“. Acht Beweisanträge stellte der Hauseigentümer. Unter anderem wollte er, dass ein Sachverständiger ein Gutachten erstellt und neun Zeugen gehört werden. Nachdem die Kammer die Anträge abgelehnt hatte, weil die geforderten Beweise für die Entscheidung nicht notwendig seien, stellte der Pirmasenser einen Befangenheitsantrag gegen die Kammer. Seine nach einer Unterbrechung vorgelegte Begründung für diesen Antrag genügte der Kammer aber nicht. Für eine weitergehende Begründung wurde dem Kläger Zeit bis Sonntag eingeräumt.

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