Pirmasens Todesangst stand Opfer in den Augen

Hier spielte sich die Geiselnahme ab.
Hier spielte sich die Geiselnahme ab.

Die Große Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken verurteilte gestern einen 42-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Geiselnahme zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren Haft.

Die Kammer ist nach drei Tagen Beweisaufnahme überzeugt, dass der Angeklagte seiner von ihm getrennt lebenden Ex-Ehefrau im Oktober 2018 im alkoholisiertem Zustand einen Faustschlag auf die Lippe verpasst hat. Die Kammer ist zudem überzeugt, dass der Mann am 16. November seine 29-jährige Ex-Frau auf deren Arbeitsstelle im McDonald’s mit einem Teppichmesser am Hals mit dem Tode bedroht hat, um zu klären, ob sie eine neue Beziehung eingegangen ist. Er habe sie mit dem offenen Teppichmesser am Hals gezwungen, mit ihm in den Umkleideraum zu gehen, um dort ihr Handy zu kontrollieren. Ein zufällig anwesender SEK-Beamter hatte den Angeklagten überwältigt. Es sei davon auszugehen, dass der Angeklagte zur Tatzeit etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte und deswegen vermindert schuldfähig war, so die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas. Wegen der kurzen Geiselnahme – sie dauerte etwa zehn Minuten –, in der die 29-Jährige Todesängste ausgestanden hatte, geht die Kammer von einem minder schweren Fall aus. Mit diesem Urteil folgt die Kammer der Staatsanwältin Karin Ephan. Opferanwalt Walter Höh sieht indes keinen minder schweren Fall. Er will, dass der Angeklagte mindestens fünf Jahre hinter Gitter kommt. Höh appellierte an den Angeklagten, seine geschiedene Frau in Zukunft in Ruhe zu lassen. Die Richterin ging noch einmal auf „die Tragödie“, wie sie sagt, ein. „Sie hat ihn geliebt. Sie hat ihn liebevoll gepflegt trotz seiner schweren Krankheit. Sie hat eine feste Arbeit und für den Unterhalt der Familie gesorgt“, sagte Thomas. Und er sei der, „der das Ganze mit Füßen tritt“. Er habe ihre Zuneigung nicht akzeptiert. „Er hat die Trennung im Oktober 2018 nicht akzeptiert und seine eigenen Interessen über die der Familie gesellt.“ Er habe sich zu dieser Tat hinreißen lassen. Nur das „beherzte und trainierte“ Eingreifen des erfahrenen SEK-Beamten, der zufällig den Angriff verfolgte, habe Schlimmeres verhindert. Der Beamte habe vor Gericht eindrucksvoll geschildert, in welcher bedrohlichen Situation die Frau war. „Der Frau stand die Todesangst in den Augen“, wiederholt die Vorsitzende die Worte des Beamten. Gegen das Urteil ist Revision zulässig.

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