Corona-Krise Südwestpfalz: Kreis muss eingeschränkte Ausgangssperre zurücknehmen

Das Verbot, Wälder zu betreten, musste die Kreisverwaltung zurücknehmen.
Das Verbot, Wälder zu betreten, musste die Kreisverwaltung zurücknehmen.

Der Landkreis hat am Dienstag seine eingeschränkte Ausgangssperre zurückgenommen. Damit hat er die Vorgabe der Rechtsverordnung des Landes, die am Montag in Kraft getreten ist, umgesetzt.

Darin ist geregelt, dass alle seit dem 13. März getroffene Allgemeinverfügungen von Kreisen und Städten durch die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes ersetzt werden. Damit endet auch das vom Landkreis ausgesprochene Betretungsverbot öffentlicher Plätze. Das hatte für Unverständnis gesorgt, weil etwa das Betreten des Waldes verboten war, es aber Ausnahmen für Jogger, Spaziergänger und Radfahrer gab. Diese Ausnahmen standen aber nicht in dem Verfügungstext.

Richtig glücklich ist Landrätin Susanne Ganster mit der Landesverordnung nicht, obwohl diese mit dem Verbot von Menschenansammlungen und der Abstandsregelung das Ziel des Kreises verfolgt. Sie sieht weiteren Regelungsbedarf. „Es ist ein schwieriger Bereich zu sagen, was jetzt für unsere Region regelungswürdig ist“, sagte sie. Der Bereich Hotels und Ferienwohnungen – touristische Übernachtungen sind verboten – gehöre dazu. Das weitere Vorgehen wollen Städte und Kreise untereinander absprechen. „Es gibt Nachsteuerungsbedarf, wir werden dem Ministerium eine einheitliche Regelung vortragen“, sagte Ganster. Künftige Allgemeinverfügungen von Kreisen und Städten können nur im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium erlassen werden, auch das sieht die Landesverordnung vor.

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