Rheinpfalz Stadt muss Kosten für Rückbau tragen

Aus dem Tennisplatz Heide des ehemaligen Vereins der Tennisfreunde soll ein Bauplatz werden.
Aus dem Tennisplatz Heide des ehemaligen Vereins der Tennisfreunde soll ein Bauplatz werden.

Die Stadt kann den ehemaligen Tennisplatz Heide als Grundstück verkaufen, muss allerdings vom Verkehrswert die Kosten für den Rückbau abziehen. Von 80.000 Euro gelangen demnach nur noch 68.700 Euro in die Stadtkasse. Die Erschließungskosten von 15.000 Euro hat die Stadt ohnehin zu tragen.

Heikle Angelegenheiten werden vorzugsweise im nichtöffentlichen Teil von Ausschuss- und Stadtratssitzungen behandelt. Nicht anders wurde in diesem Fall verfahren. Bei der Behandlung des Themas „Grundstücksverkauf“ kam dem Vernehmen nach die Frage auf, ob denn die Rückbaukosten vermeidbar gewesen wären. Denn der private Verein der Tennisfreunde Rodalben, der den Tennisplatz zu seinem Nutzen vor Jahrzehnten gebaut und das Gelände zum symbolischen Pachtpreis (20 D-Mark beziehungsweise 20 Euro im Jahr) gemietet hatte, hätte auch für den Abbau der Anlage herangezogen werden können, lautete der Vorwurf. Zu beseitigen sind der Bodenbelag, Spielfeldmarkierungen, Tennisnetz und die Einzäunung samt Eingangstor. Für eine Haftung war es allerdings längst zu spät geworden. Verbunden mit der Auflösung des privaten Vereins, hatten die Tennisfreunde den Vertrag schon zum Jahresende 2015 gekündigt und das Gelände ab Januar wieder an die Stadt zurückgegeben. Fazit: Eventuelle Ansprüche der Stadt sind inzwischen verjährt. Vor der Umnutzung als Grundstück waren noch der Bebauungsplan „Hintere Heide 1“ zu ändern, der das Gelände als öffentliche Grünfläche ausgewiesen hatte, und der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde. Der Regenwasserkanal auf dem Grundstück zur Entwässerung des Außengebiets war mit einer Dienstbarkeit zu sichern. Das Grundstück in der Schwallbornstraße erstreckt sich über eine Fläche von 1850 Quadratmetern. Hat die Stadt leichtsinnigerweise Steuergelder in den Sand gesetzt? „Nein“, betont Bürgermeister Wilhelm Matheis, „der Stadt ist kein Schaden entstanden“. Das habe auch die angeschriebene Haftpflichtversicherung festgestellt. Zudem habe die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung gegen den Verkauf des Geländes zum Preis von 68.700 Euro keine Bedenken erhoben. „In dem Vertrag mit den Tennisfreunden stand nichts über den späteren Rückbau des Geländes“, sagte Matheis, also hätten „keine juristischen Möglichkeiten bestanden“, die Kosten abzuwälzen. Thorsten Höh, Sprecher der Kreisverwaltung, teilte auf RHEINPFALZ-Anfrage mit, dass „eine entsprechende Regelung für den Rückbau im Pachtvertrag nicht enthalten ist“. Ein Anspruch der Stadt Rodalben, den Tennisplatz rückzubauen, sei „insofern nicht verjährt“, sondern habe nie bestanden. Bei der Ermittlung des Preises für ein Grundstück sei es üblich, Beseitigungskosten für bestehende bauliche Anlagen vom Verkehrswert abzuziehen. Höhs Fazit: „Im vorliegenden Fall ist nichts zu beanstanden.“ Das sieht allerdings Jochen Klöckner, Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentum, als zumindest strittig an, was er gegenüber der RHEINPFALZ mit Hinweis auf das Bürgerliche Gesetzbuch (Paragrafen 535 und 546) untermauert. Seinem Dafürhalten nach hätte für die Stadt vor Gericht wenigstens eine 50-prozentige Chance bestanden, Ansprüche durchzusetzen. Auch der Tennisclub Rodalben zeigt sich unzufrieden, zumal ihn die Stadt Rodalben mit seinem großen Gelände auf dem Geisbühl durch Umlegung der Langenbach „in die Schuldenfalle gestoßen“ habe, so Vorsitzender Joachim Jordan. Nach wie vor sind Schulden (angeblich 150.000 Euro) nur gestundet. Das erachtet der Verein mit Blick auf das Vorgehen bei den Tennisfreunden als ein Messen mit zweierlei Maß. Den Hauptfehler sieht der Verein in dem vor rund 30 Jahren unzulänglich und für die Stadt nachteilig aufgesetzten Vertrag. „Unglücklicherweise“ seien nun zudem mögliche Rechtsansprüche verjährt. „Es ist klar, dass dafür dann keine Haftpflichtversicherung mehr geradesteht“, so Jordan.

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