Pirmasens Schlägerei und wüste Worte

So wüste Worte hört man selten, es sei denn man ist Richter beim Amtsgericht Pirmasens. Dort wurde nämlich gestern ein Fall verhandelt, bei dem es um gemeinschaftlich begangene Körperverletzung und um Beleidigung ging. Angeklagt: Ein 50-Jähriger und eine 20-Jährige.

Verhandelt wurden Vorkommnisse vom 21. und 22. April in Pirmasens, als es zwischen Hausbewohnern zum Streit gekommen war, unter Hinzufügung von beleidigenden Worten. Wobei „Drecksschlampe“ und „Babbhur’“ noch die „feinsten“ Ausdrücke waren. Dem 50-Jährigen wurde gar vorgeworfen, er habe mit einer Nagelbombe gedroht, was allerdings im gesamten Prozessverlauf von keiner Zeugin, respektive keinem Zeugen bestätigt wurde. Was der Mann jedoch zugab, war sein Zitat : „Ich brenne Dir e Loch in de Pelz.“ Dabei soll er ein Sturmfeuerzeug in der Hand gehalten haben. Weiterhin im Spiel waren ein Baseball-Schläger, ein Teles-kopschlagstock und Pfefferspray. Wie es denn zum Streit zwischen den beiden Fraktionen, die damals zusammen in einem Haus wohnten, gekommen sei, wollte Jugendrichter Mark Edrich wissen. Man verwies darauf, dass fast kein Tag verging, ohne Streitereien unter den Nachbarn. Einmal sei die Musik zu laut gewesen, dann sei es zu Bedrohungen gekommen und wegen nichts und wieder nichts, so ein Zeuge, sei ihm nachts die Polizei in die Wohnung geschickt worden. Die Polizei war dann auch wegen eines Streits am 21. April 2017 im Einsatz – mit drei Streifenwagen und zwei Mannschaftsbussen. Ein 23-jähriger Zeuge war zu jenem Zeitpunkt von dem Nachbarschaftskrieg betroffen. Er schilderte, dass er eigentlich zum Fußballtraining wollte, aber soweit gar nicht kam. Als er nämlich das Haus verließ, habe ihn der Freund der 20-Jährigen bedroht. Der junge Mann sei mit erhobener Faust auf ihn zugekommen, woraufhin er ihn mit dem Teleskopschlagstock zunächst mal nur warnen wollte, indem er ihn aus dem Holster zog. Das beeindruckte den 26-Jährigen jedoch nicht, auch nicht, als er von dem Schlagstock zweimal getroffen wurde. Der Ältere konnte den Stockschwinger letztlich überwältigen und drückte ihn zu Boden, bis die Polizei kam. Geschlagen habe er den Jüngeren nicht. Allerdings muss die Freundin des 26-Jährigen dem jungen Mann auf dem Boden Kratzer im Gesicht verpasst haben, sagte der 23-jährige Zeuge gestern aus. Nicht sehr tief, wie er selbst meinte, denn die Sanitäter eines Rettungswagens, der präventiv vor Ort kam, meinten, dass die Wunde bald verheilt sei. Eine weitere Zeugin will sogar gesehen haben, dass zumindest vier Leute auf den am Boden Liegenden geschlagen und getreten haben. Der Richter meinte zur Zeugin: „Sie sind etwas seltsam, weil das nicht mal der Betroffene selbst gesagt hat.“ Am nächsten Tag, 22. April, setzte sich die handgreifliche Auseinandersetzung mit beleidigenden Worten fort. Zwar waren noch nicht alle Zeugen gehört, so fehlten die Aussagen der Polizei und eines weiteren Nachbarn, der über seine Frau ein ärztliches Attest vorlegte, dennoch zog der Richter eine vorläufige Würdigung aller bisherigen Aussagen. Er kam zu dem Schluss, dass die „Nagelbombe“ nicht bestätigt worden war, und das Zitat vom „Loch in den Pelz brennen“ für die Straftat einer Bedrohung zu wenig sei. Im Einvernehmen mit der Staatsanwältin stellte er das Verfahren gegen den 50-Jährigen ein. Gleiches galt für die 20-Jährige. Sie muss allerdings 20 Stunden Sozialarbeit leisten, voraussichtlich im September. Nach deren Ableistung ist das Verfahren dann endgültig eingestellt. Außerdem empfahl Richter Edrich der Angeklagten, in Zukunft nicht mehr so schnell die Beherrschung zu verlieren. „Ich will Sie hier nicht wiedersehen.“

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