Pirmasens Richterin: „Sie sind sehr vergesslich“

Weil er dem Jobcenter seine neue Arbeitsstelle nicht mitgeteilt hatte, hat das Amtsgericht Pirmasens gestern einen 26-Jährigen wegen Betrugs zu einem Monat Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt.

„Es tut mir leid, dass es so passiert ist“, räumte der Mann die Tat ein. Die Meldung ans Jobcenter sei untergegangen. „Ich wollte mich nicht am Jobcenter bereichern“, sagte er. 282,30 Euro hatte er laut Anklage zwischen Juni und Juli 2018 zu viel erhalten. Der 26-Jährige fragte die Richterin, ob er den Betrag in Raten ans Jobcenter zurückzahlen könne. Dann gab es eine Überraschung: Der Sachbearbeiter des Jobcenters erklärte, der Betrag sei bereits getilgt. Doch davon wusste der Angeklagte nichts. „Sie sind sehr vergesslich“, kommentierte Richterin Kathrin Schmitt. Zuvor hatte der Bruder des 26-Jährigen angemerkt, dieser habe „umgeschuldet“. Vielleicht war der Betrag ja dabei gewesen. Bei einem Ersttäter würde eine solche Tat eingestellt oder es gäbe eine geringe Geldstrafe, erläuterten Staatsanwalt und Richterin. Aber in Anbetracht seiner – auch einschlägigen – Vorstrafen komme eine Geldstrafe nicht mehr in Betracht. Außerdem habe er zur Tatzeit unter Bewährung gestanden. Da er aber berufstätig sei und den Betrag zurückgezahlt habe, erhielt er nochmals eine Bewährungschance.

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