Pirmasens Polizeibeamte bedroht

Weil er sich mit Polizeibeamten angelegt hatte, verurteilte das Amtsgericht Pirmasens gestern einen 30-jährigen Pirmasenser wegen zweifachen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, zweifacher versuchter Nötigung sowie fahrlässiger Körperverletzung in einem Fall zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je acht Euro, damit also zu 1040 Euro.

„Ich erinnere mich nicht mehr zu 100 Prozent. Ich war gut betrunken“, sagte der Angeklagte, der von Hartz IV lebt. Er erinnerte sich dann aber doch noch in groben Zügen an das Geschehene. Wesentlich detailreicher waren die Aussagen der beiden Polizeibeamten, die am 29. Juli vergangenen Jahres zu einer Prügelei in die Alleestraße gerufen wurden. Als sie den Sachverhalt aufnehmen wollten, habe der Angeklagte durch Zwischenrufe gestört und zu den anderen Streitbeteiligten gewollt. Auf einen Platzverweis habe er sehr aggressiv reagiert und sich geweigert zu gehen. Als die Beamten ihm androhten, ihn in Gewahrsam zu nehmen, habe er ihnen gedroht, sie totzuschlagen, wenn sie versuchen würden, ihn festzunehmen. Zudem sei er mit geballter Faust auf einen der Beamten zugegangen, was dieser durch einen Fauststoß abwehrte. Dabei erlitt der Beamte einen Splitterbruch der Mittelhand und war mehrere Wochen arbeitsunfähig. Als die Beamten ihm androhten, Pfefferspray einzusetzen, habe er seine Drohung wiederholt, sagten die Polizisten aus. Der Einsatz von Pfefferspray und Schlagstock sei wirkungslos gewesen. Im Gegenteil sei der 30-Jährige noch aggressiver geworden. Erst eine zweite Polizeistreife habe den Mann von hinten zu Boden bringen, fesseln und in den Polizeibus bringen können, wo er weiter versuchte, sich aufzubäumen. Beide Beamten beschrieben den Mann als deutlich alkoholisiert, aber er habe sie verstanden. Auch der Angeklagte gab an, dass es um einen Platzverweis gegangen sei, den er nicht befolgt habe. „Ich kann bleiben, wo ich will“, habe er den Polizisten erklärt, so der 30-Jährige. Auf Nachfrage des Staatsanwalts, wie man sich bei einem Platzverweis verhält, wusste der Mann aber: „Man geht.“ Der Staatsanwalt erläuterte, wer mit erhobenen Fäusten auf Polizisten zugehe, der müsse mit deren Gegenwehr rechnen, um Schlimmeres zu vermeiden. Die Verletzung eines Beamten sei dabei vorherseh- und vermeidbar. Deshalb die Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Richterin berücksichtigte straferschwerend, dass sich der Widerstand des 30-Jährigen über längere Zeit hinzog und sich ein Polizeibeamter nicht unerheblich verletzt hat. Strafmildernd war neben seiner Einlassung, dass er nicht vorbestraft und alkoholisiert war.

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