Pirmasens Pirmasens: Fünfjährige erhält Schmerzensgeld nach Unfall auf Wasserspielplatz am Dynamikum

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1000 Euro Schmerzensgeld gibt es für das fünfjährige Mädchen, das sich 2019 auf dem Wasserspielplatz am Rheinberger das Bein aufgeschlitzt hat. Am Mittwoch einigten sich die Eltern des Kindes und der Anwalt der Bayerischen Versicherungskammer in einer Güteverhandlung am Amtsgericht auf einen Vergleich, mit dem der Vorfall vom Juni zu den Akten gelegt werden kann.

Wie berichtet, hatte das Mädchen auf der bei Kindern sehr beliebten Wasserspielfläche an einem heißen Junitag rumgetobt und ist dabei ausgerutscht. Der Unterschenkel wurde an der stählernen Einfassung des Spielgeräts auf einer Länge von 15 Zentimetern aufgeschlitzt. An der Wunde hat das Kind immer noch zu knabbern, wie die Mutter am Mittwoch vor Gericht erzählte. Die Narbe gehe regelmäßig auf, müsse wieder mit Jod behandelt und verbunden werden. „Das wächst nicht richtig zusammen“, so die Mutter. Geklagt hat die Familie gegen die Stadt Pirmasens. Der von der Bayerischen Versicherungskammer, als Versicherer der Stadt, beauftragte Anwalt, Norbert Krüger, meinte jedoch, dass laut Grundbuch gar nicht die Stadt, sondern die Rheinberger Besitzgesellschaft der Eigentümer der Spielgeräte sei und deshalb die Klage gegen die Stadt nicht rechtens sei. Das spielte am Mittwoch aber keine ausschlaggebende Rolle, da Krüger über die Bayerische Versicherungskammer auch gleich den Rheinberger mitvertreten konnte und damit dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich zustimmen konnte.

Zunächst sollten nur 800 Euro fließen

Das Gericht hatte zunächst 800 Euro Schmerzensgeld vorgeschlagen. Was laut der Anwältin der Familie, Kerstin Weishaar, jedoch dazu geführt hätte, dass nach Abzug der Anwaltskosten und Gerichtsgebühren für das Kind nichts übrig geblieben wäre. Der Anwalt der Versicherung offerierte daraufhin 1000 Euro plus einen Anteil an den Anwaltskosten. Damit sind jedoch sämtliche Ansprüche, die sich eventuell später wegen nicht verheilender Wunden oder anderen Folgen ergeben könnten, bereits abgegolten. Die Versicherung hat noch zwei Wochen Zeit, um eventuell Widerspruch gegen den Vergleich einzulegen. Richter Sebastian Brüßel hatte im Vorfeld darauf hingewiesen, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der Stadt in dem Fall sieht, während seiner Meinung nach die Aufsichtspflicht der Eltern nicht schuldhaft verletzt worden sei. Die Höhe des Schmerzensgeld sieht Richter Brüßel auch nicht als überzogen an, wie es der Anwalt der Versicherung behauptet hatte. Generell bemerkte der Richter, dass bei Spielplätzen besonders hohe Pflichten zur Sicherheit bestünden.

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