Pirmasens „Nur“ 0,9 Promille

Fünfter Verhandlungstag am Landgericht Zweibrücken: Ein 35-Jähriger aus Pirmasens ist dort angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Totschlag vor. Zur Zeit sitzt er in Untersuchungshaft in der JVA Zweibrücken und wird zu den Terminen in Handschellen vorgeführt.

Kein gutes Bild zeichnete die Bewährungshelferin von ihrem Schützling. Seit Mai 2018 steht er unter ihrer Betreuung. Weil er ein Kind verletzt haben soll, erhielt er die richterliche Auflage, 30 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Diese Leistung erbrachte er nach Angaben der Bewährungshelferin aber eher unzuverlässig. Auch narzisstische Züge habe sie bei ihm festgestellt. Er halte immer andere für schuldig, nicht sich selbst. Auch in Briefen, die er seit Oktober in der Untersuchungshaft geschrieben und an seine Schwester und an die Ermittlungsbehörden gerichtet hat, sieht er sich als Opfer einer Verschwörung. Nur aus Angst habe er mit seinem Messer einen Kontrahenten verletzt. Wie mehrfach berichtet, legt Staatsanwältin Kristine Goldmann dem Mann zur Last, am 16. September morgens kurz nach 5 Uhr vor dem Saalbau in Pirmasens mit einem Messer einen 30-Jährigen aus Pirmasens durch den Stich in den Nacken schwer verletzt zu haben. Ein Rechtsmediziner machte gestern Ausführungen zu den Verletzungen des 30-jährigen Opfers. Die Stichverletzung sei lebensbedrohlich gewesen. Der 30-Jährige könne von Glück sagen, dass die Rettungskräfte unmittelbar nach dem Geschehen vor Ort waren und erste Hilfe leisteten. Ein weiterer Sachverständiger sagte, dass er keine Merkmale für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit beim Angeklagten festgestellt habe. Eine von dem Mediziner durchgeführte Rückrechnung bezüglich des Alkoholspiegels des Angeklagten zum Tatzeitpunkt ergab höchstens 0,9 Promille. Die Verhandlung wird am 27. März, 9 Uhr, fortgesetzt. Die Vorsitzende Richterin, Susanne Thomas, rechnet zu diesem Termin mit dem Abschluss der Beweisaufnahme.

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