Rheinpfalz Marktleiter-Prozess: Beide Angeklagte legen Berufung ein

«LANDAU.»Das Urteil im Unterschlagungsprozess gegen einen Südpfälzer Marktleiter und seine Kassenmitarbeiterin ist nicht rechtskräftig, wie Michaela Winstel, Direktorin des Amtsgerichts Landau, auf Nachfrage mitteilt. Beide Angeklagte hätten Rechtsmittel eingelegt. Das Landgericht Landau habe nun über die Berufung zu entscheiden. Der Fall wird eventuell noch einmal neu verhandelt. Wie mehrfach berichtet, sollen die beiden die Waren-Rückgabe manipuliert und sich über einen Zeitraum von knapp einem Jahr rund 21.500 Euro ins eigene Säckel gewirtschaftet haben. Beide bekamen Bewährungsstrafen und wurden zu Geldauflagen von 6000 beziehungsweise 1000 Euro verpflichtet. Zudem müssen sie das veruntreute Geld zurückzahlen. Die Frau war geständig, der Mann hatte alles bestritten.

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