Pirmasens Landesfeuerwehrverband beklagt fehlende Unterstützung

Es ist die Aufgabe der Gemeinde beziehungsweise der Verbandsgemeinde, den Schutz der Bevölkerung vor Brandfällen sicher zu stellen. In der Regel soll die Feuerwehr jederzeit innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung an jedem Ort der Gemeinde wirksame Hilfe einleiten können. So bestimmt es die Feuerwehrverordnung. Die Berufsfeuerwehr wird dabei durch ehrenamtliche Feuerwehrangehörige ergänzt. Diese nehmen ein öffentliches Ehrenamt für die Gemeinde wahr und müssen an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen teilnehmen. „Die Ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen durch ihren Dienst in der Feuerwehr keine unzumutbaren Nachteile, insbesondere keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erleiden“, bestimmt die Feuerwehrverordnung. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen und während der zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendigen Zeit entfällt für sie die Pflicht zur Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber muss den Lohn jedoch weiterzahlen. Der Präsident des Landesfeuerwehrverbands Rheinland-Pfalz, Frank Hachemer, teilte der RHEINPFALZ auf Nachfrage mit, dass es leider eine Tatsache sei, dass es Arbeitgeber gebe, die es ihren Feuerwehr-Aktiven schwer machen. „Das ist eigentlich erschreckend, denn vor allem die kommunalen Verwaltungen sind es ja eigentlich selbst, die für die Aufstellung einer Feuerwehr verantwortlich sind.“ Es sei auch im eigenen Interesse der Wirtschaft, die Feuerwehr durch kurzfristige und großzügige Freistellung zu unterstützen. Denn auch Unternehmen könnten einmal auf die schnelle Einsatzfähigkeit und die Schlagkraft der Feuerwehr angewiesen sein, um einen Schaden im eigenen Betrieb schnell zu begrenzen und Folgeschäden und die Existenzgefährdung des Unternehmens zu vermeiden. Leider sei es sogar so, teilte Hachemer mit, dass den Landesfeuerwehrverband „Nachrichten erreichen, dass Arbeitnehmer gar Abmahnungen erhalten, weil sie – in den Augen eines Vorgesetzten – zu lange oder zu oft in den Feuerwehreinsatz gefahren sind.“ Dies werde teilweise schon als Behinderung der Feuerwehr gesehen. (arck)

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