Rheinpfalz Im Hotel auf der Suche nach Geld und Schmuck

Dass im Dahner Hotel Pfalzblick gutes Essen, Wellness und Fitness groß geschrieben wird, bedarf keiner weiteren Ausführungen. Und wo so viel Luxus ist, mag es auch leichte Beute geben – das dachten sich wohl drei junge Leute, als sie in Geldnöten waren. Sie traten deshalb ein in diesen Tempel der Gastlichkeit und wollten das Sakrileg des Diebstahls begehen. Das Ende vom Lied: Gestern mussten sich zunächst zwei vor Gericht wegen gemeinschaftlichen Einbruchdiebstahls verantworten.

Die beiden aus der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland (gegen den Dritten wird gesondert verhandelt), sie 19 Jahre, er 28 Jahre alt, waren im August vergangenen Jahres gegen 16 Uhr in das Hotel gegangen und brachen zwei Zimmertüren auf. Indes war Zimmer 104 unbewohnt, in Zimmer 204 stand zwar ein Koffer auf dem Bett, aber es fand sich weder Geld noch Schmuck. Außer einem Schaden von 500 Euro an einer Tür richteten die drei Täter nichts an noch aus. Noch im zweiten Zimmer sei ihnen klar geworden, dass es nicht in Ordnung war, was sie da gerade taten. „Mir hän da iwwerhaupt nit noogedenkt“, sagte der junge Mann gestern. Sie ergriffen ohne Beute die Flucht durch einen Hinterausgang, wurden aber vom Hotel aus beobachtet, wie sie über die Wiese rannten. Zum Nachdenken war das Trio wohl auch deswegen nicht gekommen, weil zuvor eine Flasche Korn im Spiel war, die man geleert hatte. Da mögen die Gedanken wohl in ganz andere Gehirnwindungen gekrochen sein als normalerweise üblich. Dazu kam noch eine gewisse Perspektivlosigkeit in Sachen Job. Zu diesem Zeitpunkt waren alle drei ohne Arbeit, aktuell hat zumindest die 19-Jährige eine Stelle in einer Bäckerei. Der 28-Jährige hielt sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser und mithilfe von Hartz IV. Das Alter der Angeklagten war auch der Grund, warum der versuchte Einbruchdiebstahl bei Jugendrichter Mark Edrich landete. Sie war nämlich zur Tatzeit 18 Jahre, und somit fiel sie unter das Jugendstrafrecht. Bei beiden wurde berücksichtigt, dass sie ohne Wenn und Aber geständig waren und dass der Diebstahl nur versucht worden war. Bei der jungen Frau, die zwar schon früher durch Beleidigungen, gemeinschaftlichen Diebstahl in fünf Fällen und Missbrauch von Ausweispapieren auffällig geworden war, plädierte Staatsanwältin Feß auf eine Geldauflage. Der 28-Jährige, der bei seiner 19-jährigen Freundin wohnt, solle ebenfalls eine Geldstrafe erhalten. Da die beiden ohne Rechtsvertretung gekommen waren, fragte der Richter nach weiteren Einlassungen oder letzten Worten, worauf die beiden verzichteten. Das Urteil lautete dann auf eine Geldstrafe von 300 Euro für die 19-Jährige und 400 Euro Geldauflage für ihn. Beide Strafen können in Raten bezahlt werden. Da der Strafrahmen für eine solche Tat durchaus auch Freiheitsentzug beinhaltet, war der 28-Jährige, auf den Erwachsenenstrafrecht angewendet wurde, noch glimpflich davongekommen. Positiv für ihn wirkte sich aus, dass er bislang eine „weiße Weste“, sprich keine Vorstrafen, hatte.

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